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P.E.N.-Vorkongress 2006:
Kapitulation oder neue Herausforderung?
Schriftsteller in der Mediengesellschaft
am 24. März 2006 in der Akademie der Künste, Berlin

Abschrift vom O-Ton:
Entgegnung Dr. Christian Sprang, Justitiar und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, auf die Rede der Bundesministerin für Justitz anläßlich des P.E.N.-Vorkongresses:

Der O-Ton der Entgegnung, mit einer Länge von 15:01 Minuten, steht im mp3-Format in drei Dateigrößen wie folgt zur Verfügung:

48 KB/s (rd. 4,5 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_8_48.mp3
96 KB/s (rd. 9,0 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_8_96.mp3
192 KB/s (rd. 18,0 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_8_192.mp3

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Dr. Christian Sprang. Bildquelle: © Börsenverein/Anne Hoffmann
Dr. Christian Sprang
Bildquelle: © Börsenverein/Anne Hoffmann

 

_________________________________________

Entgegnung auf die Rede von Brigitte Zypries, der Bundesministerin für Justiz,
von Dr. Christian Sprang, Justitiar und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des deutschen Buchhandels

- Es gilt das gesprochenen Wort -

Ja, vielen Dank, Herr Schoeller,
lieber Herr Dr. Hucko, inzwischen statt Frau Zypries,
und sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe keine Rede vorbereitet, weil mein Thema heißt „Entgegnungen“. Ich möchte also auf ein paar Punkte von dem eingehen, was Frau Zypries uns dargestellt hat. Ich wollte anfangen, weil es für uns alle, insbesondere für die Autoren sicherlich der gemeinsam wichtigste Punkt ist, mit den Geräteabgaben, bin aber jetzt doch verleitet, durch die Art wie Frau Zypries sich zu unserer Presseerklärung in Sachen zum 52b jetzt gerade ge äußert hat, das zuvorzuschicken.

Meine Damen und Herren, das Bundesjustizministerium hat Ende 2004 einen ersten Referentenentwurf für diesen sogenannten Zweiten Korb, also das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgelegt und dabei eine neue, bisher im Urheberrechtsgesetz nicht vorhandene Schranke eingeführt, in der es eben darum geht, dass in Bibliotheken, Museen und Archiven Terminals aufgestellt werden können und ohne Genehmigung der Rechtsinhaber dort digitalisierte Inhalte angezeigt werden können den Nutzern.

Dieser Schranke, oder der Einführung dieser Schranke, hat sich der Börsenverein nicht widersetzt, sondern im Gegenteil gesagt: „Wir wollen die Bibliotheken als Versammlungsstätten des Geistes stärken, wir haben ein aktives Interesse daran, dass es den Bibliotheken auch durch moderne Medien, moderne Techniken besser geht als jetzt - und es kann ihnen gar nicht gut genug gehen - und wir sind grundsätzlich damit einverstanden, dass eine solche Schranke eingeführt wird.“ Wir haben allerdings darauf hingewiesen, dass es natürlich nur möglich ist für Titel, die im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, und natürlich, dass auch nicht eine wunderbare Brotvermehrung stattfinden kann. Wenn man beispielsweise in einer juristischen Bibliothek einen juristischen Kommentar stehen hat und 50 Terminals, dann darf es nicht sein, dass 50 Nutzer gleichzeitig auf dieses eine Stück zugreifen, denn sonst kann gar keine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage mehr stattfinden.

In dem erwähnten Referentenentwurf im Herbst 2004 hat das Bundesjustizministerium diese Punkte zu Recht berücksichtigt, und jetzt müssen wir feststellen, dass aus dem Gesetzestext in dem jetzt verabschiedeten Regierungsentwurf genau diese beiden Punkte ausdrücklich entfernt worden sind. Das heißt, anders als Frau Zypries es Ihnen hier dargestellt hat, es ist nach dem Gesetzestext nicht mehr erforderlich, dass ein Werk, was in diesen Terminals angezeigt wird, im Bestand der Bibliothek überhaupt vorhanden ist und logischerweise kann es dann auch nicht mehr darauf ankommen, wie viel Exemplare dort im Bestand sind und wie viel angezeigt werden können. Also ich muss Frau Zypries hier deutlich korrigieren: Gesetzeskraft erlangt immer nur der Gesetzestext, und der ist eben genauso wie der Börsenverein es gestern angegriffen hat, nicht so wie Frau Zypries eben hier dargestellt hat. Als Jurist ist man gewohnt, Gesetze historisch auszulegen, und gerade in einem solchen Fall, wo man einen ursprünglichen Gesetzesentwurf hat, wo drinsteht, nur Werke aus dem Bestand der Einrichtung dürfen in den Terminals angezeigt werden, und später der Gesetzgeber das herausstreicht und sagt, jedes erschienene Werk kann dort eingestellt werden, dann weiß man als Jurist, der Gesetzgeber hat sich bewusst dagegen entschieden, diese Bindung an den eigenen Bestand der Bibliothek herzustellen, da kann er noch so viel in der Gesetzesbegründung schreiben.

Also da lag Frau Zypries, muss ich leider sagen, in dem Punkt sachlich nicht ganz daneben (richtig), aber ich freue mich und nehme ihre Äußerung als Zeichen, dass sie bereit ist, das dann im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wieder einzuführen. Jetzt aber, ich glaube zu dem Punkt, der gerade auch die Autoren sicherlich am meisten bedrücken muss bei diesem Zweiten Korb und dem Frau Zypries zu Recht auch einen Großteil ihrer Redezeit gewidmet hat, nämlich diesem Thema der Geräteabgaben.
Schon Herr Malchow hat darauf hingewiesen: Dass Raubkopien gerne gesehen werden von Autoren, das ist also ja nur begrenzt richtig. Ein Autor auf der Leipziger Buchmesse freut sich nicht über Exemplare, die vom Stand weggeklaut werden, weil er keine Vergütung dafür kriegt. Er mag glücklicher sein, dass es irgendwelche Leute gibt, die die klauen, statt dass es irgendwo in der Makulierpresse nachher endet. Aber im Kern ist sein Interesse - und muss es auch sein, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern -, dass er für die Nutzung seines Werkes, für sein geistiges Eigentum, bezahlt wird. Vor dem Hintergrund müssen wir eben wirklich diese ganze Thematik der Geräteabgaben begreifen.

Frau Zypries hat es klar zu erkennen gegeben: Was gab denn den Ausschlag für diese Änderung, die jetzt geplant ist, für diese sogenannte Modernisierung des Vergütungssystems, wobei ich Modernisierung in dem Fall für einen echten Euphemismus halte? Es gab eine Kritik der Geräteindustrie, mit der Behauptung, sie sei nicht wettbewerbsfähig und die bisherigen Geräteabgaben würden ihr perspektivisch unmöglich machen, hier in Deutschland weiter zu existieren und alle Geräte, Computer, Scanner, CD-Brenner usw., würden nur noch im Ausland gekauft.

Schon an dieser Behauptung sind Zweifel geboten, denn mir ist nicht, und ich glaube, niemand ist klar gewesen, dass es solch eine Bedrohung in der Vergangenheit, wo es diese Geräteabgaben nicht gedeckelt auf fünf Prozent gegeben hat, dass es eine solche Bedrohung oder einen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit oder ein Abwandern von Käufern ins Ausland jemals gegeben hätte.
Es geht also letztlich um ein industriepolitisches Zugeständnis, was vom alten, vorigen Kanzler gegeben worden ist. Auch dort gegen den Willen des Justizministeriums, den ursprünglichen, denn auch dort, muss man sagen, in dem Referentenentwurf Herbst 2004, war diese Deckelung gerade nicht enthalten. Frau Zypries stellte das also so dar, dass eben diese fünf Prozent Vergütung, diese Fünf-Prozent-Grenze, also dass maximal fünf Prozent der Höhe des Gerätepreises allenfalls als Gerätevergütung abgeführt werden kann, dass es bei einer Modellrechnung sicherlich dazu führen werde, weil es ja viel mehr Vervielfältigungsgeräte gäbe und weil die Geräte schneller ausgetauscht würden, dass für den Urheber das selbe übrig bliebe.
Auch da muss ich sagen; Diese Behauptung müsste man wirklich noch mal sehr gründlich hinterfragen. Ich geb’ ihnen dazu mal ein kleines Zahlenbeispiel:
Die zuständige Stelle, ZPÜ heißt die, die solche Geräte-Vergütungen einsammelt für DVD-Brenner, hat im Jahre 2005, also im vergangenen Jahr 45,6 Millionen Euro von der Geräteindustrie als Vergütungen für die CD-Brenner bekommen. Hätte es im Jahr 2005 diese Begrenzung auf fünf Prozent des Gerätepreises gegeben, wären noch maximal 26,4 Millionen Euro zu zahlen gewesen und auch das nur unter der Voraussetzung - denn die fünf Prozent sind ja nicht ein Wert, der automatisch greift, denn die fünf Prozent sind der Wert wenn 100 % der Nutzung dieses Gerätes private Vervielfältigungen sind, was man bei DVD-Brenner natürlich wohl auch nicht sagen kann, weil da auch mal irgend eine DVD gebrannt wird, wo man selbst Texte archiviert - also wahrscheinlich über 50 % weniger durch diese Fünf-Prozent-Grenze bei den DVD-Brennern als es faktisch erzielt worden ist. Gleichzeitig müssen wir uns aber auch vor Augen führen, dass der Anstieg von Filmkopien, die mit diesen DVD-Brennern gemacht worden sind, nach dieser GfK-Brennerstudie von 2003 38 Millionen Kopien auf 2005 112 Millionen Kopien angestiegen ist. Und dieses Argument, was Frau Zypries hier gerade einzuführen versuchte, dass durch das Steigen der Zahl der Vervielfältigungsgeräte mehr Geräte eine Abgabe abwerfen und dass deswegen dem Autor gar kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist natürlich absolut irreführend. Denn je mehr Vervielfältigungsgeräte da sind, desto mehr wird auch damit privat vervielfältigt und desto weniger Originale werden ja verkauft. Durch den Verkauf des Originals entgeht dem Autoren und dem Verlag und auch den andern Verwertern natürlich ein Vielfaches dessen, was er als Ausgleich über die VG-Wort allenfalls, oder diese Verwertungsgesellschaften, kriegen kann, weil diese Verwertungsgesellschaften gar nicht anders können als dieses pauschal eingegangene Geld nach pauschalen Prinzipien zu verteilen, die gar nicht mehr erfassen, wessen Werk eigentlich genutzt worden ist.
Dieser ganze Begriff „angemessene Vergütung“ ist ja auch schon in gewisser Weise eine Irreführung. Das ist eben eine sprachliche Verschönung einer Tatsache, dass man an Stelle einer nutzungsbezogenen Tantieme für die Leistung eines Autors oder eines Kreativen oder auch eines Verwerters, mit dem der sich verbunden hat, an diese Stelle - dass man guckt: wessen Werk wurde da in welchem Umfang benutzt und was ist dafür zu zahlen - setzt man eben eine solche Pauschalzahlung und wenn man dann sagt, na, jetzt werden die Vervielfältigungsgeräte ja mehr und werden auch noch schneller ausgetauscht... Schneller austauschen und Hip-Sein will man ja deshalb, weil man noch mehr und noch schneller kopieren kann. Das heißt, die Nutzungsintensität nimmt gewaltig zu und gleichzeitig schraubt man mit dieser Deckelung diese Abgaben massiv runter. Also das als Modernisierung des Vergütungssystems zu verkaufen, das halte ich für abenteuerlich.

Es kommt ein weiterer Aspekt dazu: Da hat Frau Zypries natürlich recht, 1985 wurden diese Anlagen gemacht mit der damaligen großen Novelle des Urheberrechtsgesetzes, wo drin steht, für welches der damaligen Geräte welche Abgabe zu zahlen ist. Klar ist das veraltet. Hat auch die Bundesregierung jedenfalls früher erkannt, indem sie nämlich in zwei Vergütungsberichten festgestellt hat: Es ist insofern veraltet, als diese Werte nicht mehr mit der Nutzung, die stattfindet, übereinstimmen und der Autor enteignet ist insofern, dass er weder Inflationsausgleich bekommen hat, noch teilgenommen hat an der ungeheueren Explosion von Vervielfältigungshandlungen und der damit verbunden Nutzungsintensität zu Gunsten (Lasten) des gekauften Werkes. Und zwei Mal stellt die Bundesregierung das fest, dass den Autoren eine höhere Vergütung aus diesem Bereich zusteht und die neue Bundesregierung geht hin und statt einer höheren Vergütung, statt dieser überfälligen Modernisierung, geht sie hin und kappt das so, dass zum Beispiel im DVD-Brennerbereich mit Einbußen von bis zu 90 % zu rechnen ist. Darüber, denke ich, muss auch im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgedacht werden. Wir haben uns ja, wie sie wissen, in Sachen Urheber- Verlagsrecht usw. immer herzlich gestritten mit Schriftstellern, Übersetzern, tun das teilweise auch heute noch, aber ich kann ihnen versichern: Da werden wir wie ein Mann marschieren in diesem Punkt gemeinsam mit den Schriftstellern, gemeinsam mit den Übersetzern, auch gemeinsam mit den Kollegen aus den Presseverbänden, Verwertungsgesellschaften sowieso. Wir werden alles tun, um diese Ungerechtigkeit, die sich da anbahnt, noch zu verhindern. Man hat so ein bisschen Befürchtungen, weil so ein bisschen durchregiert wird zur Zeit von der Großen Koalition, aber ich setze immer noch auf die Kraft des Arguments und der Einsicht in die Zusammenhänge.

Also diese Modellrechnungen, die möchte ich sehen, wonach der Autor genauso viel kriegt wie bisher, und zwar möchte ich sie sehen bezogen auf die Nutzungen, die durch diese privaten Vervielfältigungsgeräte ausgelöst werden.

So, das bitte als Zentralanmerkung.

Ich hab noch ein paar kleine Punkte die ich einsammeln will, gerade zu dem Punkt oder in diesem Zusammenhang der Gerätevergütung noch mal.

Herr Schoeller hat etwas verquer dargestellt: Diese jetzige Novelle muss nicht sein. Sie ist nicht geboten durch die EU-Richtlinie. Die Dinge, die zwingend umzusetzen waren von der EU-Richtlinie, haben wir bereits im ersten Korb umgesetzt. Auch diese Fünf-Prozent-Schranke usw. ist in nichts durch irgendein höherrangiges Recht irgendwie verursacht.

Dann: Etwas quer lag Frau Zypries in ihrer Darstellung - und das ist in der ganzen öffentlichen Diskussion -: Wir sagen immer: Paragraph 53 Urheberrechtsgesetz - eine Privatkopie-Schranke, und es geht um Privatkopien. Es geht um weit mehr beim 53. Der 53 erfasst auch den gesamten Bereich der Kopien zum sonstigen eigenen Gebrauch, d.h. insbesondere Kopien in Unternehmen, in der gewerblichen Wirtschaft, in Behörden usw. Die sind natürlich auch Gegenstand dessen, was durch 53 erlaubt ist. Möglicherweise gäbe es auch keine Alternative als das zu erlauben, aber auch das muss man sich vor Augen halten, dass es auch um Kopien im gewerblichen Bereich geht, wo jetzt durch diese Fünf-Prozent-Deckelung und die so genannte Modernisierung den Autoren Einnahmeströme gekappt werden.

Ja. Und dann wollen wir jetzt noch mal zum Abschluss zwei positive Dinge erwähnen. Diese Bagatell-Klausel, die ist mit Recht gestrichen worden. Es wäre ein total übles und fatales Signal gewesen, wenn jeder Private gewusst hätte: Du kannst dir ruhig was runterrippen und irgendwas aus dem PeerToPeer-System im Internet holen, es ist eh nicht strafbar, das hätte den Anspruch des geistigen Eigentums, das ja ohnehin schon mit Füßen getreten wird gegenüber dem materiellen Eigentum, hätte das also unerträglicherweise mit Füßen getreten. Das ist sicherlich eine berechtigte Erkenntnis, die man auch frühzeitig gehabt hat, und ich glaube, wenn wir jetzt auf den nächsten Punkt Google usw. überleiten, dass diese Regelung für die unbekannten Nutzungsarten in der Tat zukunftsweisend ist und dass das eine echte Revolution ist. Ich weiß, dass das von Schriftstellerseite teilweise, also Gewerkschaftsseite, nicht geteilt wird diese Sicht. Ich glaube aber, dass man sich gegen Google und auch gegen manche hypertrophe Bestrebung einer europäischen digitalen Bibliothek, wo dann auch das Recht des Urhebers am Schluss keine Rolle mehr spielen soll, dass man sich dagegen nur zur Wehr setzen kann und erfolgreich verteidigen kann mit überzeugenden eigenen Angeboten und diese überzeugenden eigenen Angebote können wir wegen der jetzigen hinderlichen Regelung in diesem Bereich der unbekannten Nutzungsarten bisher nicht machen und da löst dieser Gesetzentwurf in der Tat eine Fessel und da halte ich ihn wirklich für extrem vorbildlich und in positiver Weise revolutionär.

Also ich will jetzt nicht nur schlecht machen, also nicht nur eine Schwarzweiß-Zeichnung, aber am Schluss, am Ende des Tages, muss man sagen: Wenn uns es nicht gelingt, diese so genannte jetzt geplante Modernisierung des Vergütungssystems abzuwenden, und wenn wir beim 52 b nicht wieder auf den ursprünglichen Status kommen, dann hat das Urheberrecht, dann hat jeder Autor und jeder Verwerter massiv verloren und wie Herr Malchow schon sagte, dann ist eine weitere Perle in dieser unglücklichen Kette der Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Literaturentstehung- und Versorgung gesetzt.

Dankeschön!

[Beifall aus dem Publikum]

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Veröffentlichung dieser Seite am 18. Mai 2006