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P.E.N.-Vorkongress
2006:
Entgegnung auf die
Rede von Brigitte Zypries, der Bundesministerin für Justiz, Ja, vielen Dank, Herr Schoeller, Ich habe keine Rede vorbereitet, weil mein Thema heißt „Entgegnungen“. Ich möchte also auf ein paar Punkte von dem eingehen, was Frau Zypries uns dargestellt hat. Ich wollte anfangen, weil es für uns alle, insbesondere für die Autoren sicherlich der gemeinsam wichtigste Punkt ist, mit den Geräteabgaben, bin aber jetzt doch verleitet, durch die Art wie Frau Zypries sich zu unserer Presseerklärung in Sachen zum 52b jetzt gerade ge äußert hat, das zuvorzuschicken. Meine Damen und Herren, das Bundesjustizministerium hat Ende 2004 einen ersten Referentenentwurf für diesen sogenannten Zweiten Korb, also das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgelegt und dabei eine neue, bisher im Urheberrechtsgesetz nicht vorhandene Schranke eingeführt, in der es eben darum geht, dass in Bibliotheken, Museen und Archiven Terminals aufgestellt werden können und ohne Genehmigung der Rechtsinhaber dort digitalisierte Inhalte angezeigt werden können den Nutzern. Dieser Schranke, oder der Einführung dieser Schranke, hat sich der Börsenverein nicht widersetzt, sondern im Gegenteil gesagt: „Wir wollen die Bibliotheken als Versammlungsstätten des Geistes stärken, wir haben ein aktives Interesse daran, dass es den Bibliotheken auch durch moderne Medien, moderne Techniken besser geht als jetzt - und es kann ihnen gar nicht gut genug gehen - und wir sind grundsätzlich damit einverstanden, dass eine solche Schranke eingeführt wird.“ Wir haben allerdings darauf hingewiesen, dass es natürlich nur möglich ist für Titel, die im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, und natürlich, dass auch nicht eine wunderbare Brotvermehrung stattfinden kann. Wenn man beispielsweise in einer juristischen Bibliothek einen juristischen Kommentar stehen hat und 50 Terminals, dann darf es nicht sein, dass 50 Nutzer gleichzeitig auf dieses eine Stück zugreifen, denn sonst kann gar keine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage mehr stattfinden. In dem erwähnten Referentenentwurf im Herbst 2004 hat das Bundesjustizministerium diese Punkte zu Recht berücksichtigt, und jetzt müssen wir feststellen, dass aus dem Gesetzestext in dem jetzt verabschiedeten Regierungsentwurf genau diese beiden Punkte ausdrücklich entfernt worden sind. Das heißt, anders als Frau Zypries es Ihnen hier dargestellt hat, es ist nach dem Gesetzestext nicht mehr erforderlich, dass ein Werk, was in diesen Terminals angezeigt wird, im Bestand der Bibliothek überhaupt vorhanden ist und logischerweise kann es dann auch nicht mehr darauf ankommen, wie viel Exemplare dort im Bestand sind und wie viel angezeigt werden können. Also ich muss Frau Zypries hier deutlich korrigieren: Gesetzeskraft erlangt immer nur der Gesetzestext, und der ist eben genauso wie der Börsenverein es gestern angegriffen hat, nicht so wie Frau Zypries eben hier dargestellt hat. Als Jurist ist man gewohnt, Gesetze historisch auszulegen, und gerade in einem solchen Fall, wo man einen ursprünglichen Gesetzesentwurf hat, wo drinsteht, nur Werke aus dem Bestand der Einrichtung dürfen in den Terminals angezeigt werden, und später der Gesetzgeber das herausstreicht und sagt, jedes erschienene Werk kann dort eingestellt werden, dann weiß man als Jurist, der Gesetzgeber hat sich bewusst dagegen entschieden, diese Bindung an den eigenen Bestand der Bibliothek herzustellen, da kann er noch so viel in der Gesetzesbegründung schreiben. Also da lag Frau Zypries, muss ich leider sagen, in dem
Punkt sachlich nicht ganz daneben (richtig), aber ich
freue mich und nehme ihre Äußerung
als Zeichen, dass sie bereit ist, das dann im Laufe des parlamentarischen
Verfahrens wieder einzuführen. Jetzt aber, ich glaube zu dem Punkt,
der gerade auch die Autoren sicherlich am meisten bedrücken muss
bei diesem Zweiten Korb und dem Frau Zypries zu Recht auch einen Großteil
ihrer Redezeit gewidmet hat, nämlich diesem Thema der Geräteabgaben. Frau Zypries hat es klar zu erkennen gegeben: Was gab denn den Ausschlag für diese Änderung, die jetzt geplant ist, für diese sogenannte Modernisierung des Vergütungssystems, wobei ich Modernisierung in dem Fall für einen echten Euphemismus halte? Es gab eine Kritik der Geräteindustrie, mit der Behauptung, sie sei nicht wettbewerbsfähig und die bisherigen Geräteabgaben würden ihr perspektivisch unmöglich machen, hier in Deutschland weiter zu existieren und alle Geräte, Computer, Scanner, CD-Brenner usw., würden nur noch im Ausland gekauft. Schon
an dieser Behauptung sind Zweifel geboten, denn mir
ist nicht, und ich glaube, niemand ist klar gewesen,
dass es solch eine Bedrohung
in der Vergangenheit, wo es diese Geräteabgaben nicht
gedeckelt auf fünf Prozent gegeben hat, dass es eine
solche Bedrohung oder einen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit
oder ein Abwandern von Käufern
ins Ausland jemals gegeben hätte. Es kommt ein weiterer Aspekt dazu: Da hat Frau Zypries natürlich recht, 1985 wurden diese Anlagen gemacht mit der damaligen großen Novelle des Urheberrechtsgesetzes, wo drin steht, für welches der damaligen Geräte welche Abgabe zu zahlen ist. Klar ist das veraltet. Hat auch die Bundesregierung jedenfalls früher erkannt, indem sie nämlich in zwei Vergütungsberichten festgestellt hat: Es ist insofern veraltet, als diese Werte nicht mehr mit der Nutzung, die stattfindet, übereinstimmen und der Autor enteignet ist insofern, dass er weder Inflationsausgleich bekommen hat, noch teilgenommen hat an der ungeheueren Explosion von Vervielfältigungshandlungen und der damit verbunden Nutzungsintensität zu Gunsten (Lasten) des gekauften Werkes. Und zwei Mal stellt die Bundesregierung das fest, dass den Autoren eine höhere Vergütung aus diesem Bereich zusteht und die neue Bundesregierung geht hin und statt einer höheren Vergütung, statt dieser überfälligen Modernisierung, geht sie hin und kappt das so, dass zum Beispiel im DVD-Brennerbereich mit Einbußen von bis zu 90 % zu rechnen ist. Darüber, denke ich, muss auch im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgedacht werden. Wir haben uns ja, wie sie wissen, in Sachen Urheber- Verlagsrecht usw. immer herzlich gestritten mit Schriftstellern, Übersetzern, tun das teilweise auch heute noch, aber ich kann ihnen versichern: Da werden wir wie ein Mann marschieren in diesem Punkt gemeinsam mit den Schriftstellern, gemeinsam mit den Übersetzern, auch gemeinsam mit den Kollegen aus den Presseverbänden, Verwertungsgesellschaften sowieso. Wir werden alles tun, um diese Ungerechtigkeit, die sich da anbahnt, noch zu verhindern. Man hat so ein bisschen Befürchtungen, weil so ein bisschen durchregiert wird zur Zeit von der Großen Koalition, aber ich setze immer noch auf die Kraft des Arguments und der Einsicht in die Zusammenhänge. Also diese Modellrechnungen, die möchte ich sehen, wonach der Autor genauso viel kriegt wie bisher, und zwar möchte ich sie sehen bezogen auf die Nutzungen, die durch diese privaten Vervielfältigungsgeräte ausgelöst werden. So, das bitte als Zentralanmerkung. Ich hab noch ein paar kleine Punkte die ich einsammeln will, gerade zu dem Punkt oder in diesem Zusammenhang der Gerätevergütung noch mal. Herr Schoeller hat etwas verquer dargestellt: Diese jetzige Novelle muss nicht sein. Sie ist nicht geboten durch die EU-Richtlinie. Die Dinge, die zwingend umzusetzen waren von der EU-Richtlinie, haben wir bereits im ersten Korb umgesetzt. Auch diese Fünf-Prozent-Schranke usw. ist in nichts durch irgendein höherrangiges Recht irgendwie verursacht. Dann: Etwas quer lag Frau Zypries in ihrer Darstellung - und das ist in der ganzen öffentlichen Diskussion -: Wir sagen immer: Paragraph 53 Urheberrechtsgesetz - eine Privatkopie-Schranke, und es geht um Privatkopien. Es geht um weit mehr beim 53. Der 53 erfasst auch den gesamten Bereich der Kopien zum sonstigen eigenen Gebrauch, d.h. insbesondere Kopien in Unternehmen, in der gewerblichen Wirtschaft, in Behörden usw. Die sind natürlich auch Gegenstand dessen, was durch 53 erlaubt ist. Möglicherweise gäbe es auch keine Alternative als das zu erlauben, aber auch das muss man sich vor Augen halten, dass es auch um Kopien im gewerblichen Bereich geht, wo jetzt durch diese Fünf-Prozent-Deckelung und die so genannte Modernisierung den Autoren Einnahmeströme gekappt werden. Ja. Und dann wollen wir jetzt noch mal zum Abschluss zwei positive Dinge erwähnen. Diese Bagatell-Klausel, die ist mit Recht gestrichen worden. Es wäre ein total übles und fatales Signal gewesen, wenn jeder Private gewusst hätte: Du kannst dir ruhig was runterrippen und irgendwas aus dem PeerToPeer-System im Internet holen, es ist eh nicht strafbar, das hätte den Anspruch des geistigen Eigentums, das ja ohnehin schon mit Füßen getreten wird gegenüber dem materiellen Eigentum, hätte das also unerträglicherweise mit Füßen getreten. Das ist sicherlich eine berechtigte Erkenntnis, die man auch frühzeitig gehabt hat, und ich glaube, wenn wir jetzt auf den nächsten Punkt Google usw. überleiten, dass diese Regelung für die unbekannten Nutzungsarten in der Tat zukunftsweisend ist und dass das eine echte Revolution ist. Ich weiß, dass das von Schriftstellerseite teilweise, also Gewerkschaftsseite, nicht geteilt wird diese Sicht. Ich glaube aber, dass man sich gegen Google und auch gegen manche hypertrophe Bestrebung einer europäischen digitalen Bibliothek, wo dann auch das Recht des Urhebers am Schluss keine Rolle mehr spielen soll, dass man sich dagegen nur zur Wehr setzen kann und erfolgreich verteidigen kann mit überzeugenden eigenen Angeboten und diese überzeugenden eigenen Angebote können wir wegen der jetzigen hinderlichen Regelung in diesem Bereich der unbekannten Nutzungsarten bisher nicht machen und da löst dieser Gesetzentwurf in der Tat eine Fessel und da halte ich ihn wirklich für extrem vorbildlich und in positiver Weise revolutionär. Also ich will jetzt nicht nur schlecht machen, also nicht nur eine Schwarzweiß-Zeichnung, aber am Schluss, am Ende des Tages, muss man sagen: Wenn uns es nicht gelingt, diese so genannte jetzt geplante Modernisierung des Vergütungssystems abzuwenden, und wenn wir beim 52 b nicht wieder auf den ursprünglichen Status kommen, dann hat das Urheberrecht, dann hat jeder Autor und jeder Verwerter massiv verloren und wie Herr Malchow schon sagte, dann ist eine weitere Perle in dieser unglücklichen Kette der Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Literaturentstehung- und Versorgung gesetzt. Dankeschön! [Beifall aus dem Publikum] ___________________________________ Weitere Informationen hier im Archiv: :: Übersicht der Biographien der Beteiligten :: Zur Startseite dieser Dokumentation Veröffentlichung dieser Seite am 18. Mai 2006 |
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