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P.E.N.-Vorkongress 2006:
Kapitulation oder neue Herausforderung?
Schriftsteller in der Mediengesellschaft
am 24. März 2006 in der Akademie der Künste, Berlin

Abschrift vom O-Ton:
Entgegnung Helge Malchow, Verleger bei Kiepenheuer & Witsch, auf die Rede der Bundesministerin für Justitz anläßlich des P.E.N.-Vorkongresses:

Der O-Ton der Entgegnung, mit einer Länge von 12:30 Minuten, steht im mp3-Format in drei Dateigrößen wie folgt zur Verfügung:

48 KB/s (rd. 4,5 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_6_48.mp3
96 KB/s (rd. 9,0 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_6_96.mp3
192 KB/s (rd. 18,0 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_6_192.mp3

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Helge Malchow. Bildquelle: © Melanie Grande, Köln
Helge Malchow
Bildquelle: © Melanie Grande, Köln

 

_________________________________________

Entgegnung auf die Rede der Bundesministerin Brigitte Zypries von Helge Malchow
- Es gilt das gesprochenen Wort -

Ja, meine Damen und Herren,

da die Ministerin ganz am Anfang ihrer Ausführungen gleich von historischen Beispielen massenhaft auftretender Autoren gesprochen hat, die glücklich darüber sind, daß ihre Werke unentgeltlich verbreitet werden, erlauben sie mir, einen kleinen Fall zu schildern, es geht um Gabriel García Márquez, den in Deutschland der Verlag Kiepenheuer & Witsch verlegt und der in Ländern hochgeliebt und viel gelesen wird, in denen es mit dem Urheberrecht auch nicht so ganz wunderbar steht, zum Beispiel Kolumbien und der ist bei seinem letzten Buch so verzweifelt gewesen über die massenhaft auftretenden, auch sein Verlag, über die massenhaft auftretenden Raubkopien, daß er, nachdem dieses ganze Geschäft der Raubkopien schon in Gang war, ungefähr eine Woche bevor das originale Buch dann erschienen ist, in der Druckerei, am letzten Tag noch schnell das letzte Kapitel umgeschrieben hat, damit es dann eine Originalausgabe gibt. Also, heute scheint sich ein Bewusstsein dafür international doch durchgesetzt zu haben, daß es darum geht, das Originalwerk dann auch entsprechend honoriert zu bekommen.

Erlauben sie mir deswegen, mit ein paar Plattitüden zu beginnen, auch in die Vergangenheit, denn das in unserer Verfassung verankerte Schutz des geistigen Eigentums ist meines Erachtens keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis jahrhundertelanger hartnäckiger Kämpfe für die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Worts und der kulturellen Autonomie des einzelnen Bürgers. Von Anfang an waren dabei der Gedanke der Freiheit des Wortes immer verbunden mit dem Gedanken des materiellen Eigentums des Schöpfers an seine geistigen Leistungen. Ohne diesen Schutz des geistigen Eigentums gibt es keine geistige Freiheit. Die Alternativen kennen wir: Kontrolle, Gängelung durch früher feudale, staatliche oder auch ökonomische Macht.
Die Errungenschaft des geistigen Eigentums, der gesicherten Honorierung von Kreativität ist leider auch heute kein wohlfeiles Geschenk der Obrigkeit, sondern immer wieder neu zu erkämpfen, das muß man als Verleger sagen, und zu verteidigen. Da könnte man eine große Zahl von Beispielen, auch aus der Geschichte der Bundesrepublik anführen. Die Stunde der Bewährung schlägt unter anderem immer dann, wenn wir auf neue Trägersysteme von geistigem Eigentum zu sprechen kommen und damit konfrontiert werden. Im Verlag Kiepenheuer & Witsch, um nur mal ein Beispiel zu nennen, erschien zwischen 1965 und 1977 90 Bände der sogenannten Neuen Wissenschaftlichen Bibliothek, damals begründet und herausgegeben von Dieter Wellershoff, jahrelang eine Standardveröffentlichung und Basiswissen für Studenten der Literaturwissenschaft, Ökonomie, Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie. Manch einer wird sich noch erinnern an die großformatigen gelben Bände dieser Bibliothek. Von Jürgen Habermas über den Positivismusstreit oder auch Ulrich Wehlers Moderne Deutsche Sozialgeschichte. Diese Bände gibt es heute nicht mehr, weil sich für die Autoren die Arbeit nicht mehr gelohnt hat und für die Herausgeber und für den Verlag die Bände schlagartig nicht mehr zu kalkulieren waren. Die Ursachen für den drastischen Rückgang der verkauften Stückzahlen und damit auch der Honorare war einfach: das Aufkommen der Fotokopiergeräte. Innerhalb von einem Jahr war diese Bibliothek, die 12 Jahre lang existiert hat und immer noch heute in den Bibliotheken teilweise zu finden ist, nicht mehr am Markt zu halten. Dagegen hat das Umlagesystem der VG Wort nicht geholfen.

Die digitale Revolution jetzt stellt eine ungleich größere Herausforderung dar, und es ist notwendig und richtig, die dort liegenden Chancen für die Verbreitung zu nutzen und die Gefahren auch gesetzlich zu bekämpfen. Insofern gebührt der Bundesregierung Dank für auch die gesetzlichen Initiativen. Die Ergebnisse der Gesetzesnovellen über die Neugestaltung des Urheberrechts, da wird Herr Sprang gleich im einzelnen zu Stellung nehmen, zeigen allerdings aus meiner Sicht doch, zeugen von einem manchmal dramatischen Erinnerungsverlust über den Stellenwert des geistigen Eigentums. Eine Gesellschaft wie die deutsche, deren Reichtum seit langer Zeit nicht auf Rohstoffen basiert, lebt durch nichts anderes als die geistige Kreativität ihrer Mitglieder und je schlechter das Eigentum an dieser geistigen Kreativität geschützt wird, desto weniger wird es in diesem Land von dieser Kreativität, diesem Rohstoff geben. Unter diesem gesunden Gesichtspunkt waren viele der gesetzlichen Regelungen seit 2002 gravierende Verschlechterungen, die in ihrer Gesamtheit ein bedrohliches Ausmaß erreicht haben und die im Kern mit in vergleichbaren westlichen Ländern nicht im gleichen Maße vorliegen. Dies geht einher, und das ist für die Verleger in diesem Lande wichtig, mit einem galoppierenden Verlust an öffentlichem Bewusstsein über diesen Zusammenhang. Heute können sie überall Anleitungen zum Schwarzbrennen, illegalen Herunterladen, zur illegalen Verbreitung von Daten kaufen, lesen und hören. Übrigens auch von Kollegen in Verlagen werden solche Bücher angeboten. Und hier treffen leider oft pseudo-linksradikale Begründungen, die im Eigentum selbst bereits Inhumanität sehen, mit der Argumentation von mächtigen Herstellern von Hardware und Software, die billigen sogenannten, so sagt man dann heute, Content brauchen, um ihre Systeme zu verkaufen, zusammen.
Wir halten die Streichung des Bagatellbegriffs, der eben von der Ministerin erläutert worden ist, in diesem Zusammenhang für einen großen Fortschritt und wir ahnen nur, wie scharf die Auseinandersetzungen darüber im Kabinett möglicherweise gewesen sind. Wir als Verleger kennen das Ausmaß von Honorarverlusten für Autoren, Künstler und Wissenschaftler in den letzten Jahren genau.

Was den ersten Korb des Urhebergesetzes betrifft, die dort beschlossenen Regelungen für Gratisbenutzung urheberrechtlich geschützter Texte im Bildungs- und Wissenschaftsbereich über sogenannte Intranetze ist eine deutliche Verschlechterung für Autorenhonorare. Die sogenannte angemessene Vergütung via VG Wort bedeutet immer ein Umlageprinzip nach Gießkannenmethode. Das heißt immer auch, daß kleine spezialisierte Fachzeitschriften und auch Verlage darunter viel schärfer leiden als große, allgemeine Veröffentlichungen mit höheren Auflagen von vornherein.

Die anstehende Evaluierung nach drei Jahren wird, wenn sie korrekt erfolgt, die Verschlechterung deutlich machen, da bin ich sicher. Das gleiche gilt für die Vergütungssysteme, die nun im zweiten Korb beschlossen worden sind. Die erwähnte Regelung der indirekten Umlagefinanzierung über die Gerätepreise ist eine deutliche Verschlechterung. Autorenhonorare werden abhängig von, unter Umständen, Dumpingwettbewerben, trotz der Ausführungen der Ministerin. Keine genügende Einbeziehung der Zusatzmaterialien, was oft durch die Hintertür ein Verfahren ist, mit dem sich die Hersteller der Geräte ihren Pflichten entziehen und die Obergrenze von fünf Prozent wird aus unserer Sicht nicht ausreichend sein. Besonders dramatisch aber für Wissenschaftsverlage ist die Ausweitung der Möglichkeiten für Bibliotheken und Archiven, Museen und da müssen wir jetzt drüber diskutieren gleich, Texte, auch solche, die sie selbst gar nicht erworben haben, zugänglich zu machen.

Vielleicht zum Schluß, bitte vergessen sie nicht, in einer arbeitsteiligen Gesellschaft benötigen Autoren, Wissenschaftler, Künstler usw. für die Verbreitung ihrer Werke professionelle Unternehmen, das heißt vor allem Verlage und Medienunternehmen. Aber sie brauchen in diesem Zusammenhang nicht nur einzelne Partner, sondern eine große Vielfalt, eine große Variationsbreite von Verlagen, kleinen, mittleren, großen Unternehmen und sie brauchen eine inhaltliche Vielfalt. Genau diese Vielfalt ist nachhaltig gefährdet, wenn diese Unternehmen nicht mehr rentabel wirtschaften können. Die Verlage der Holtzbrinck-Gruppe beispielsweise müssen, um mal den Gesamtzusammenhang nur anzudeuten, zum Beispiel zum Schutz ihrer Autoren im Augenblick erhebliche Rückstellungen bilden, um den kommerziellen Angriff, ich sage das mal so drastisch, auf Urheberrechte zum Beispiel durch die Strategien der Google-Suchmaschine, wo dann in einigen Jahren Volltextangebote von Büchern in Millionenhöhe herunterzuladen sind, abzuwehren und eigene Systeme aufzubauen, in denen die Rechte der eigenen Autoren besser geschützt sind. Wir müssen allein für dieses Projekt in dem nächsten Jahr oder zwei Jahren bis zu zwei Millionen Euro veranschlagen, um nur ein Minimum dieses Schutzes zu erreichen. Wenn sie dann die dramatisch gestiegenen Kosten durch die Künstlersozialkasse hinzu rechnen und die juristisch wie finanziell, erlauben sie mir das auch kurz zu sagen, Katastrophe der Übersetzungsvergütungen, die durch unglückliche Formulierungen in Korb Eins und den dortigen Begründungen ohne Not entstanden sind und die jetzt schon zu einem deutlichen Rückgang von Übersetzungen in deutschen Verlagen geführt haben. Auch da müssen wir, aufgrund der unklaren Gesetzeslage Rücklagen bilden, dann kann man die Situation der Verlage gar nicht schwarz genug zeichnen und wie immer gilt eben in diesem Zusammenhang auch, zuerst trifft es die kleinen, oft spezialisierten, dann die mittleren und zum Schluß erst die großen Verlage und wie immer ist dadurch der Pluralismus gefährdet.

Zu Anfang sagte ich, der, vielleicht das als letzte Bemerkung, der Schutz des geistigen Eigentums ist nur die eine Seite der Medaille, die Freiheit des geistigen und künstlerischen Ausdrucks die andere. Und so wie die materielle Seite dieser Gleichung bedroht ist, ist durch eine Reihe von Urteilen der jüngeren Vergangenheit, zum Beispiel im Fall „Ezra“ von Maxim Biller, auch die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks gefährdet, weil hier in der notwendigen Abwägung von Grundrechten systematisch das Grundrecht auf freien künstlerischen Ausdruck gegenüber anderen Grundrechten benachteiligt wird. Dies hat ein solches Ausmaß erreicht, daß ich mich als Verleger von Kiepenheuer & Witsch entschlossen habe, eine Verfassungsklage in diesem Falle einzureichen, um hier Klarheit zu schaffen und ich hoffe, daß das Bundesverfassungsgericht den Ernst dieser Situation erkennt und korrigierend eingreift. Sie sehen, die Kerze brennt an zwei Seiten und die Gefahr wird nicht kleiner, sondern größer.

Vielen Dank.

[Beifall aus dem Publikum]

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Veröffentlichung dieser Seite am 18. Mai 2006