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Das offene Archiv mit
originalen Tondokumenten vom
UNABHÄNGIGEN MEDIENDIENST
FÜR EINE NEUE SACHLICHKEIT
IN DER GESELLSCHAFT


 
 
 
 

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P.E.N.-Vorkongress 2006:
Kapitulation oder neue Herausforderung?
Schriftsteller in der Mediengesellschaft
am 24. März 2006 in der Akademie der Künste, Berlin

Abschrift vom O-Ton:
Offene Diskussion
Dr. Elmar Hucko,
Abteilungsleiter Bundesministerium für Justiz i.R., anläßlich des P.E.N.-Vorkongresses:

Der O-Ton der Moderation, mit einer Länge von 12:28 Minuten, steht im mp3-Format in drei Dateigrößen wie folgt zur Verfügung:

48 KB/s (rd. 4,5 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_12_48.mp3
96 KB/s (rd. 9,0 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_12_96.mp3
192 KB/s (rd. 18,0 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_12_192.mp3

.. zum Seitenende
 

Foto: Helge Malchow, Joachim Kersten, Dr. Christian Sprang und Dr. Elmar Hucko. Verbindung zur Vergrößerung auf einer separaten Seite. © www.radio-luma.net
Verbindung zur Vergrößerung vom Foto auf einer separaten Seite. Bildbeschreibung (v.l.n.r.): Helge Malchow, Joachim Kersten, Dr. Christian Sprang und Dr. Elmar Hucko
Foto: © www.radio-luma.net

 

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Abschrift vom Redebeitrag im Rahmen der offenen Diskussion von Dr. Elmar Hucko, Abteilungsleiter Bundesministerium für Justiz i.R.
- Es gilt das gesprochene Wort -

.. ich muß diese Pflicht übernehmen und ich mach das auch gern.

Ich möchte zunächst mal vorausschicken, daß bei aller Kritik, die vielleicht auch zum Teil berechtigt ist aus Ihrer Sicht, daß wenn es einen Hort innerhalb der Bundesregierung gibt, zur Verteidigung des geistigen Eigentums und des Urheberrechts, dann ist es das Bundesministerium für Justiz. Eine Bundesregierung ist ja immer ein Konglomerat unterschiedlicher Interessen, unterschiedlicher Lobbyisten, denn jeder Minister ist in gewisser Weise auch Lobbyist für eine bestimmte Gruppe von Interessenten und wir .. In unserer Kompetenz ist das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtsgesetz ist primär und allein ein Schutzgesetz für die Urheber. Das ist kein Telekommunikationsrecht, es ist auch kein Verfahrensrecht, sondern es ist der Primärzweck des Urheberrechts ist das geistige Eigentum des Urheberrechts zu schützen und das versuchen wir durchzuhalten so gut es geht.

Aber wie ich schon sagte, wir sind in einem Geflecht von Interessen befangen. Das geht nicht nur, wie gesagt, der Lobbys, sondern der jeweiligen unterschiedlichen Häuser der Bundesregierung.
Das Urheberrecht ist in vielfacher Hinsicht kritisiert und steht vielen im Wege, aus deren Interessen gesehen.
Da ist beispielsweise der Bereich des Verbraucherschutzes, der immer stärker jetzt artikuliert wird und auch immer mehr Lobby entfaltet. Die Verbraucher haben das Interesse, möglichst alles schnell und kostenlos zu bekommen und ohne die lästigen Hürden des Urheberrechts. Insofern haben wir die Situation, daß also früher das Haus Künast sehr stark darauf achtete, daß die Vergütungsabgaben gering sind und daß wir keine Auskunftsansprüche bekommen und ähnliches, daß wir eine Bagatellklausel bekommen sind alles Wünsche der Verbraucherschützer, die über das Ministerium mit eingebracht wurden und wo wir also Probleme hatten, diese klassische alte Rolle des Schützers des Eigentums, des geistigen, durchzusetzen.
Wir haben dann den großen Bereich der Ökonomie, der Wirtschaft, der Geräteindustrie. Sie sagten: Wir haben ja im Grunde, wir sind nicht Nutzer dieses geistigen Eigentums, das sind ja die, die die Geräte kaufen. Wir sind eigentlich Dritte. Und wenn ihr einen Dritten, der gar nicht Nutzer ist und Konsument des Eigentums, in Anspruch nimmt, dann müßt ihr in dem ökonomischen Kontext das respektieren, daß wir im Wettbewerb stehen und daß es in der Schweiz, in Frankreich, in den Niederlanden und in Polen und in Großbritannien rundum also relativ nah erreichbar von hier aus, für die Geräte keine Abgabe gibt, oder nicht eine solche wie hier, manche Länder haben nur für die Leerträger eine Abgabe, und wenn, wie die Ministerin schon sagte, wir hier für Geräte, die fünfzig Euro kosten noch dreißig Euro darauf verlangen für eine Urheberabgabe, dann wird in der jetzigen Zeit der Konsument sehr schnell auf die Idee kommen, das im Ausland zu kaufen. Dann wird hier nichts mehr verkauft. Das ist ein berechtigtes Anliegen des Wirtschaftsstandortes, aber auch der Urheber, denn, wie schon gesagt, sie würden nichts mehr bekommen, wenn hier nichts mehr verkauft würde.

Und wir haben einen ganz wesentlichen großen Gegner für das Urheberrecht in dem Bereich der Kulturpolitik. Es ist ja interessant, daß die Kulturpolitiker, die eigentlich auch für die Urheber da wären, wenn sie mal im Bundestag Gespräche geführt haben, werden Sie das sehr schnell merken, primär sich einsetzen für Schulen. Jetzt haben wir die Computer alle in den Schulen, jetzt muß der aber auch genutzt werden nach dem Motto: Wo wir Geräte haben, muß auch Inhalt drauf. Ich hab das jetzt bei den Bibliothekaren gesagt nach dem Motto: Wenn jemand sich fünfzig Lastwagen anschafft, dann hat er noch längst nicht das Recht, bei den Zementhandlungen vorbeizufahren und den Zement aufzuladen. Dann muß er den bezahlen! Und wenn man das überträgt auf das handfeste Eigentum, wird das deutlicher. Beim geistigen Eigentum meint man immer noch: das muß man möglichst so nehmen können, ohne den Autor zu fragen, den Verleger, wenn man die Lastwagen jetzt hat. Und das ist also eine ganz große Lobby, die nämlich vor allen Dingen verstärkt wird durch die Kulturpolitiker und Minister und die Finanzminister der Länder, die kein Geld mehr haben, die sind pleite, haben aber jetzt die gesamten Equipments in den Universitäten und Schulen stehen und möchten jetzt diese voll mit Inhalten pumpen und möglichst in die Taschen der Verleger und der Autoren greifen und um diese neuen Medien nutzen zu können. Hier haben wir ein ganz großes Problem, das werden wir im Bundesrat haben und das werden wir bei den Kulturpolitikern des Bundestags haben. So lieb und nett die Leute sind und immer von Kultur reden, aber die werden sehen, in Ausschußberatungen wird das für die ein Hauptziel sein, daß alle Barrieren, die jetzt noch da sind, möglichst wegfallen. Also, der Justizminister ist hier sehr auf Ihre Hilfe und auf Ihr lautes Schreien in den Ausschußberatungen angewiesen, damit das nicht noch weiter um sich greift, dieser allgemeine Freibiergedanke, den wir einfach nicht wollen und der das Urheberrecht kaputt macht. Das gute alte Urheberrecht!

Soweit zur Vorbemerkung. Daß wir eigentlich Ihr Lobbyist in der Bundesregierung sind und bleiben werden und daß da ganz andere Zusammenspiele sind, die wichtig zu erkennen sind und daß man da gegenhalten muß, damit das Urheberecht nicht wirklich unter die Räder kommt.

Jetzt zu einigen Einzelheiten.
Zunächst zu dem Punkt, den Herr Sprang angesprochen hat, zu diesem berühmten Paragraphen 53 b, wo es darum geht, daß eine Bibliothek an ihren Leseplätzen Werke zur Verfügung stellen kann. Es ist hier ein Mißverständnis. Wir haben in der Tat in dem Referentenentwurf das ausdrücklich drinstehen gehabt. Da stand da drin: „ ... Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus Bibliotheksbeständen ausschließlich in Räumen, usw., zugänglich zu machen ... “, und dieser Begriff „aus den Bibliotheksbeständen“ ist in dem zweiten Entwurf weggefallen, aber auch nur deshalb, das ist eine reine sprachliche Sache gewesen, weil wir jetzt Bibliotheken, Museen und Archive auch wieder auf Grund der Kulturpolitiker da reingedrückt bekommen haben, von draußen, wir haben es nicht gewollt, aber es hat uns die Kulturpolitik reingedrückt und da paßte der Begriff „aus Bibliotheksbeständen“ nicht mehr, weil jetzt nicht nur Bibliotheken, sondern auch Museen und Archive drin waren, und dann haben sie uns aber gesagt, es ist völlig selbstverständlich, daß es nur aus Beständen ist, ganz selbstverständlich, weil der Sinn und Zweck aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift war der, daß eine Bibliothek nicht jedes Mal, wenn etwas eingesehen werden soll, insbesondere bei alten, wertvollen Stücken, daß die da ins Archiv laufen müssen und daß die das einfach auf dem Bildschirm anbieten können anstatt. Und das haben wir aber nochmal aufgefangen. Wir haben gesagt: Das ist selbstverständlich und haben aber in der Begründung auch folgendes reingeschrieben: Satz Eins: „ ... gestattet lediglich die Zugänglichmachung von Werken, die von den genannten Einrichtungen erworben wurden.“. Die Regelung erlaubt also nur die öffentliche Zugänglichmachung von Werken aus dem Bestand der jeweiligen Institution. Das steht ganz deutlich zur Begründung in dem Entwurf drin. Und eine Vorschrift wird immer nach der Begründung ausgelegt und angewandt. So arbeitet Justiz. Das erste was die, wenn noch keine Kommentierung da ist, machen, und die Kommentare schreiben das auch ab, ist, das reicht oft in der Begründung zu schreiben. Sonst werden die Gesetze unendlich lang und geschwätzig. Aber wenn Herr Sprang meint, und wenn Sie meinen, das reicht nicht aus, Ja Gott! Dann schreiben wir es vorne wieder rein. Es war also keineswegs eine inhaltliche Änderung damit bezweckt, sondern wir haben geglaubt, das muß man nicht sagen und damit auch keiner auf falsche Gedanken kommt, machen wir es noch einmal in die Begründung rein. Aber wie gesagt: Wenn da Ängste bestehen. .. So what! Schreiben wir es vorne rein! Das ist kein Problem!

[Beifall aus dem Publikum]

Und das auch noch mal zu Ihrer Beruhigung: Wir haben eine ganze Reihe von Sachen zwischendurch in den letzten Wochen und Monaten mit Vertretern der Urheber, insbesondere mit der VG-Wort und mit anderen besprochen, wo wir noch nachbessern könnten. Wir haben dies jetzt aber nicht schon alles hier reingeschrieben, denn wir haben das Problem, daß wir alles was wir ändern noch mal, kurz vor der Kabinettbefassung, wieder rumschicken müssen an alle Ressorts, an alle Lobbys und daß die dann alle wieder Stellung nehmen und dann sagen vielleicht: Da stellen wir zu und da wollen wir das natürlich noch rein. Wir kriegen den Sack nie zu! Deshalb haben wir erstmal das hier so gebracht, haben aber schon eine große Mappe von Änderungen, die auch abgestimmt sind mit Börsenverein und auch mit dem Herrn Melcher von der VG-Wort, daß wir das noch nachbessern, aber dann in den Ausschußberatungen. Dann haben wir nämlich nicht, ich weiß nicht, ob das publiziert wird hier, dann muß ich etwas vorsichtiger formulieren. Dann haben wir nicht die gesamte Lobby wieder beim Wirtschaftsminister, beim Bundeskanzler, oder jetzt bei der Bundeskanzlerin, die uns das alles wieder aus der Hand schlägt, denn wir sind der Lobbyist der Urheber, sondern das machen wir dann mit den Sachverständigen in den Ausschüssen und da geht das in die letzte Rechtsausschußsitzung rein und ist dann im Bundesgesetzblatt und da kann nicht noch jemand zum Bundeskanzler laufen und sagen: Ja da bin ich aber dagegen! Deshalb sind es reine taktische Überlegungen, daß für manche Veränderungen, die zu Gunsten der Urheber sind, noch später in den Ausschußberatungen nachbessern. Das immer so, wie der Herr Struck gesagt hat, es geht kein Gesetz so raus, wie es reingebracht wird in den Bundestag. Insofern können Sie beruhigt sein. Wir werden auch hier in den Ausschußberatungen als zuständiges Ressort beim Rechtsausschuß dafür sorgen, daß diese Nachbesserungen, die auch noch erforderlich sind, daß die rein kommen. Beispielsweise, das werden Sie in der Presseerklärung von Herrn Melcher lesen, er befürchtet, daß durch dieses neue System es eine Zeit lang überhaupt keine Einnahmen mehr bei der VG-Wort gebe, wenn nämlich das was jetzt in der Anlage als Gesetz steht, künftig als Tarif fungiert wird. Das Problem haben wir mit Herrn Melcher vor zwei Monaten sehr ausführlich besprochen, das wird nachgebessert werden und da denken wir uns eine Übergangsvorschrift, da arbeiten wir dran, aus, daß in der Tat, wie bei Tarifverträgen es eine Nachwirkung gibt, so daß zunächst mal weiter bezahlt werden muß und es nicht eine Situation gibt, wo die Gerätehersteller zunächst mal gar nichts mehr bezahlen. Das wird nicht der Fall sein.

Und ich denke, noch eine Bemerkung, ich will das nicht zu lange hier, Sie in Anspruch nehmen, die Angst, daß durch diese neuen Regelungen jetzt plötzlich Sie verarmen werden oder Sie nichts bekommen oder zu wenig bekommen, die kann ich eigentlich nicht teilen. Denn: was ist denn die jetzige Situation? Für Drucker wird nichts gezahlt seit zig Jahren oder seit vielen Jahren und für PC wird nichts gezahlt. Das sind die Geräte, die am meisten umgesetzt werden. Denken Sie nur, die PCs die in öffentlichen Verwaltungen und Büros stehen, die werden ja alle mit abkassiert werden künftig. Da wird kein urheberrechtlicher Text kopiert, sondern da wird also normalerweise der Nonsens aus den Behörden immer wieder kopiert. Wenn wir diese Geräte, die vielmillionenfach jedes Jahr angeschafft werden und die jedes zweite Jahr oder demnächst wahrscheinlich jedes Jahr neu angeschafft werden, und in jedem Haushalt, wie schon gesagt im Kinderzimmer als Festplatte und als Notebook und demnächst werden wahrscheinlich wie die Armbanduhren, wo man mehrere hat, zu jedem Kleid passend, werden demnächst auch diese Geräte angeschafft in der großen Zahl. Und es werden ständig neue Geräte auf den Markt kommen, mit denen man kopieren kann und die in diesen Kontext einfallen. Da werden so viele Millionen Geräte unter diese Abgabe fallen jetzt, und wenn Sie das jetzt mal mit diesen Beträgen, die jetzt in Rede stehen multiplizieren, beispielsweise was jetzt entschieden worden ist, für den PC 12,- EURO, die ersten Gerichtsentscheidungen sagen das, und das mit den vielen Millionen, die da in Betracht kommen multiplizieren, dazu noch die Drucker mit 6,- EURO und mehr, wenn sie stärkere noch Leistung bringen, dann glaube ich, daß da zwei- bis dreistellige Millionenbeträge in die Kassen der Verwertungsgesellschaften fließen werden und ich bin zwar hart im Nehmen und ich werde jetzt immer kritisiert und auch meine Ministerin, aber ich freue mich schon auf den Zeitpunkt, wo Herr Melcher mir in drei, vier Jahren sagen wird: Verdammt noch mal, für diese vielen Millionen sind wir doch sehr dankbar, die da jetzt endlich fließen, und das ist meine Perspektive und ich sehe also wirklich das Glas nicht so halbleer, sondern ich sehe es dreiviertelvoll und das ist eigentlich meines Erachtens auch eine Perspektive, die hier möglich ist und der man sich nicht so verschießen sollte.

Also ich denke: Man sollte die Sache nicht so negativ sehen. So war sie jedenfalls nicht gedacht und ich meine, so wird sie auch nicht rauskommen.

Vielen Dank!

[Applaus aus dem Publikum]

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