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Das offene Archiv mit
originalen Tondokumenten vom
UNABHÄNGIGEN MEDIENDIENST
FÜR EINE NEUE SACHLICHKEIT
IN DER GESELLSCHAFT


 
 
 
 

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P.E.N.-Vorkongress 2006:
Kapitulation oder neue Herausforderung?
Schriftsteller in der Mediengesellschaft
am 24. März 2006 in der Akademie der Künste, Berlin

Abschrift vom O-Ton:
Offene Diskussion mit Dr. Elmar Hucko, Helge Malchow, Dr. Christian Sprang und Wilfried F. Schoeller, u.a. , anläßlich des P.E.N.-Vorkongresses:

Der O-Ton der Diskussion, mit einer Länge von 30:56 Minuten, steht im mp3-Format in drei Dateigrößen wie folgt zur Verfügung:

48 KB/s (rd. 11,1 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_13_48.mp3
96 KB/s (rd. 22,2 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_13_96.mp3
192 KB/s (rd. 44,4 MB)
URL: http://www.o-ton.radio-luma.net/mp3/240306_PEN-vorkongress_13_192.mp3

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Helge Malchow, Joachim Kersten, Dr. Christian Sprang. Verbindung zur Vergrößerung des Fotos auf einer separaten Seite. Verbindung zur Vergrößerung vom Foto auf einer separaten Seite. © www.radio-luma.net
Bildbeschreibung: Alban Nikolai Herbst, Helge Malchow, Dr. Christian Sprang und Wilfried F. Schoeller.
Foto: © www.radio-luma.net

 

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Abschrift der offenen Diskussion
- Es gilt das gesprochene Wort -

Wilfried F. Schoeller: Vielen Dank Herr Hucko.
Ich gehe davon aus, dass noch nicht aller Tage Abend ist. Da läßt sich ja sicher noch einiges tun. Wir sind bloß nicht so erfahren wie die Bauern im klagen. Deshalb habe ich das Gefühl, dass wir unsere Kräfte tatsächlich noch ein bisschen bündeln sollten. Es hat glaube ich keinen Sinn jetzt über das Geld zu reden in dem Sinne, dass wir sagen: Die Verwertungsgesellschaft Wort wird dann soundsoviel einnehmen und soundsoviel an uns ausschütten können. Da gibt es sehr unterschiedliche Modelrechnungen, was übrigens Herr Melichar, der Justitiar der Verwertungsgesellschaft Wort zu sagen hat, können Sie drau ßen in einer Presseerklärung auf dem Tisch nachlesen.

Nun, zum Gesetzgebungsverfahren selber noch ein Wort bevor Sie selber das Wort haben, von Joachim Kersten.

Joachim Kersten: Bevor wir ins Detail gehen möchte ich doch noch Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Herr Dr. Hucko wirklich in sympathischer Offenheit uns hier sozusagen unter uns hier Pastorentöchtern ein Beispiel gegeben hat wie das Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland läuft. Nämlich durch Osmose, das ist Druckausgleich und wer am meisten schreit kriegt am meisten gehört mit welchen Argumenten auch immer. Die Kulturpolitiker mit der Nutzung, der jetzt freien Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, über etwas anderes Reden wir ja gar nicht, auf den Schulcomputern haben will. Keiner der Kulturpolitiker kommt auf die Idee auch den Computer umsonst haben zu wollen. Dafür wird bezahlt, für die Inhalte nicht. Das ist grotesk, dass heißt dies sind Argumente die man in einer Urheberrechtsdiskussion relativ leicht widerlegen kann, aber trotzdem – Druckausgleich – Osmose – mit dem Scheiß werden die Leute auch noch Gehört. Das gleiche gilt für die Archivbestände. Wir reden hier über Urheberrecht. Es gibt keine Archivbestände, die urheberrechtlich geschützt sind. Eine Urkunde vom Karl dem Fünften die können sie heute schon digitalisieren, rauf wie runter, wenn sie ihnen gehört was sie wollen. Das hat mit Urheberrecht überhaupt nichts zu tun. Das heißt, dieser Vorbehalt der zählt überhaupt nicht. Ins Gesetz muß rein, selbstverständlich muß da rein, dass eine Bibliothek nur eigene gekaufte Bücher, urheberrechtlich geschützte Bücher auf die Bibliotheksdinger laden darf und ich halte das nach wie vor für eine Katastrophe, weil wie gesagt, es wird dazu führen das die Bücher nicht mehr gekauft werden sondern die Bibliothek kauft ein Exemplar. Es geht nur darum bei leeren Kassen, wo keine Bibliotheksetats mehr da sind das auf Kosten der Urheber, sich von den Urhebern im Grunde genommen schenken zu lassen. Das ist nicht eine Erweiterung der Wissensgesellschaft. Das ist eine Enteignung!

[Beifall aus dem Publikum]

Wilfried F. Schoeller: Ja! Kolleginnen und Kollegen: Sie haben das Wort. Es gibt hier auch ein Mikrofon um sich verständlich zu machen.
Alban Nikolai Herbst ...

Alban Nikolai Herbst: Ich hab noch eine Frage für ganz andere Formen von Publikationen, nämlich für Publikationen die rein im Netz auftauchen. Also, es ist ja relativ leicht zu lösen, dass Bibliotheken auf ihre Terminals und auch in welchen Stückzahlen, es ist einfach normierend zu lösen, nur aus den eigenen Beständen einstellen können.
Was passiert aber mit der großen Unzahl und einer Anzahl gerade von wissenschaftlichen Publikationen die mittlerweile gar nicht mehr als Druck erscheinen, sondern nur noch, weil der Druck viel zu teuer ist und weil vielleicht 200 oder 300 Exemplare davon weggehen an Bibliotheken, nur noch als Netzpublikationen. Das betrifft insbesondere Doktorarbeiten und Habilitationsschriften. Was passiert denn da? Wie wird denn dann so etwas dann geregelt werden? Also die Frage geht dann wahrscheinlich einfach mehr in den Raum. Was wird in diesem Falle mit den Urheberrechten passieren? Sie wissen, dass diese Novellierung etwa bei den literarischen Web-Blogs gibt und bei den Web-Blogs, die impressumspflichtig geworden sind, dass die auch bibliographiert werden müssen von der Deutschen Bibliothek bzw. von der Deutschen Bücherei. Der Gesetzentwurf liegt vor. Der wird in drei Monaten durch sein. Dann kommt gerade auf die Deutsche Bibliothek, auf die Deutsche Bücherei kommt ein Riesending zu, weil sie nämlich nicht wissen wie sie mit flüssigen Inhalten umgehen sollen. Wie wird so etwas dann Erfaßt werden wenn das in die Bibliotheken geht? Also es wird auch absehbar sein, dass es also meiner Schätzung nach in zwanzig Jahren wird es zum größten Teil Bücher geben, die nur noch im Netz erscheinen, die gar nicht mehr als Hardware erscheinen werden.
Also diese Frage auch mal in die Runde.

Christian Sprang: Ja Herr Herbst, das wäre eigentlich etwas für Herrn Hucko, aber ich übernehme jetzt mal.
Grundsätzlich ist es immer so: Wenn sich ein Urheber entscheidet etwa so zu sagen auf sein Urheberrecht zu verzichten und seine Texte frei für Jedermann zugänglich zu machen, dann kann er das unter dem geltenden Urheberrechtsgesetz schon seit vielen Jahren und schon immer tun und dann kann das natürlich auch in der Bibliothek genutzt werden. Wenn sich der Urheber aber entscheidet beispielsweise doch die Dienste eines Verlages in Anspruch zu nehmen, weil ihm das vielleicht doch mehr hilft bekannt zu werden und eine Verbreitung zu erlangen als ein irgendwo im Internet abgelegter aber von niemand dort gefundener Text, dann muß er in dem Verlagsvertrag mit dem Verlag regeln wie das Werk zugänglich gemacht werden soll und was insbesondere im Bereich des Internets geschehen soll.
Aber ...

Alban Nikolai Herbst: Es geht nicht dabei darum das man es frei verfügbar ins Netz stellt. Sondern es gibt ja mittlerweile längst Möglichkeiten, dass etwa über Pay-Pal oder ähnliche Institutionen abrechenbar zu machen und auch die Downloads abrufbarer zu machen gegen eine entsprechende Zahlung. Was ist dann mit diesen Dingen? Das werden in zwanzig Jahren die Hauptprobleme sein mit denen man im Urheberrecht zu tun hat.

Christian Sprang: Dann ist die Frage, was für Rechte bei dieser Übertragung per Download an den Nutzer übergehen. Wenn beispielsweise eine Bibliothek über Pay-Pal einen Text von Ihnen herunterlädt, dann muß in dem Moment lizenzvertraglich geregelt sein, ob das so zu sagen nur auf dem Computer verbleibt, auf dem das direkt heruntergeladen worden ist oder ob es auch an sämtliche Terminals, oder was auch immer, ins ganz Netzwerk der Bibliothek eingespeist werden kann und wenn das Zweite von beiden Parteien gewollt ist, ob dann die Gebühr so zu sagen erhöht wird oder ob es bei der selben Gebühr bleibt. Das wird dann eine Frage einer lizenzvertraglichen Gestaltung sein. Aber ich möchte, wo wir jetzt schon wieder bei diesem Punkt mit den Terminals in Bibliotheken sind, noch einen Aspekt hinzufügen: Es ist ja nicht nur dieses mit dem Bestand, was an dieser Regelung bedenklich ist, sondern man geht ja hin und sagt: Die Exemplare die Verlage und andere Verwerter auf Grund einer gesetzlichen Pflicht kostenlos abzuliefern haben, damit die Deutsche Bibliothek und die jeweiligen Bibliotheken des Landes ihrer Sammel-, Aufbau-, Archivierungs- und Dokumentationspflicht nachkommen, also Exemplare die abzuliefern sind wo er auch keine Entschädigung kriegt der Verlag, auch diese sollen für den 52 b dann geöffnet werden. Also auch eine Geldbeschaffung, so zu sagen eine Ersparnis, das ist unglaublich gerade zu ist .

Wilfried F. Schoeller: Man tritt nicht nur die Pflichtexemplare ab, sondern auch dieses spezielle ...

Christian Sprang: Also jedenfalls, wenn wir das nicht noch verhindern. Aber Herr Hucko gibt einem immer noch Hoffnung. Ich muß immer sagen: Herr Hucko ist ja einzigartig charmant. Das macht es dann auch immer wieder zum Vergnügen im Urheberecht tätig zu sein bei all dem Ärger den man hat, weil man viele Interessen nicht durchsetzen kann. Trotzdem, Herr Hucko, erlauben Sie mir doch noch zu zwei, drei anderen Dingen Stellung zu nehmen. Sie sagen, dass jetzt ja diese vielen Millionen fliesen und das es der VG-Wort und allen viel besser gehen wird. Aber die fliesen nicht wegen Ihrer fünf Prozent Kappungsgrenze und machen wir uns nichts vor, würde die nicht kommen, dann würde noch viel, viel mehr Millionen fliesen. Also da dürfen Sie nicht etwas Verwischen, dass in der Pipeline seit vielen Jahren solche Tarifauseinandersetzungen sich befinden und wir tatsächlich irgendwann können sich die Geräteindustrie dann, nachdem sich so jahrelang hingezogen hat auch nicht mehr hinziehen dann gibt es noch das BGH und dann muß dieses Geld gezahlt werden, was die auch schon zurück gelegt haben. Aber das hat nichts mit der Neuregelung zu tun. Das ist eine völlige Verwischung und ...

[Beifall aus dem Publikum]

... und dann möchte ich auch noch mal auf einen Aspekt besonders aufmerksam machen gerade was Texte betrifft. Also ich ergreif jetzt doch mal die Partei der Textautoren und der Verlage: Diese ganzen Geschäftsmodelle mit Digital Drivesmanagement von denen Sie sprachen und mit denen auch die Musikindustrie und Filmindustrie experimentieren und übrigens auch nicht nur erfreuliche Erfahrungen machen. Was jetzt eine Textübermittlung betrifft muß man eindeutig sagen: Kein Digital Drivesmanagement kann einen Text schützen. Denn selbst wenn ich als Verleger Ihnen als Nutzer einen Text geschützt übertrage, so dass Sie dafür zahlen müssen und den nicht einfach so mal eben einfach frei runterladen können, trotzdem können Sie dann das was Sie bekommen Ausdrucken und wieder digitalisieren und in dieser digitalisierten Form wieder in Umlauf bringen. So, dass es bei Texten einfach, weil die Natur aus immer irgendwie mal ausgedruckt werden müssen, wir haben ja noch nicht das geschlossene System was denkbar wäre wenn das E-Book wirklich mal eine Bedeutung hätte. Was wir jetzt im rein digitalen Bereich haben, zum Beispiel im Tonträgermarkt oder im Filmmarkt, wo es dies auch geben mag, wir haben im Textbereich immer dieses Gap, wo ein Text notgedrungen ausgedruckt werden muß und damit wieder dieser unglaublich leichten Vervielfältigung zugänglich ist. Sie treffen den Textbereich besonders stark mit diesen Einschnitten.

Wilfried F. Schoeller: Herr Hucko, bevor Sie das Wort haben möchte ich doch noch mal einen prinzipiellen Gesichtspunkt einführen.
Was für mich im Grunde genommen unannehmbar ist: Es ist da manches bewegt worden zwischen dem ersten Referentenentwurf und dem zweiten Referentenentwurf. Der zentrale Punkt für mich besteht darin, dass der Staat mit dieser neuen Regelung sozusagen seine Schutzfunktion für uns als Urheber aufgibt.

[Beifall aus dem Publikum]

Es sind nur noch so zu sagen Minimalregelungen da. Bisher war es vom Gesetz vorgeschrieben was hier so zu sagen abzugeben ist wenn man ein Gerät kauft. Also die Gerätehersteller waren gezwungen eine bestimmte Summe abzugeben. Die ging an die Verwertungsgesellschaften, wurde damit an uns an die Verlage ausgeschüttet. Nun soll das nach dem freien Spiel der Kräfte geschehen und wenn sie alle unsere Kräfte zusammen nehmen, also die Verwertungsgesellschaften, den VS, den Börsenverein, alle ziehen sie ja am gleichen Strang und uns kleine Organisation, den P.E.N., dann haben sie sozusagen eine lächerliche Organisation, die großen Konzernen, um nicht zu sagen Weltkonzernen, wenn man das Wort Kugel da hier noch in den Mund nimmt. Wir sind nicht tariffähig. Wir sind nicht verhandlungsfähig. Da ist einfach: Verhandlungen sind eine Machtfrage und wenn der Staat diesen Punkt nicht regelt, so zu sagen, in welcher Form das jetzt zu Entscheiden ist, dann sind wir von vorneherein die Verlierer.

Das ist für mich der aller entscheidende Punkt. Man kann über jedes Detail reden, über jeden einzelnen Punkt reden. Das ist klar: Ein bisschen Mehr oder ein bisschen Weniger. Die Einschätzungen schwanken und man kann auch noch einiges korrigieren. Aber dieser prinzipielle Einwand, dass sie auf der einen Seite die fünf Prozent den Geräteherstellern sozusagen schon mal schenken, ja sozusagen auf fünf Prozent begrenzen. Da greifen sie ein. Und auf der anderen Seite machen sie uns vogelfrei und das ist es, was ich also für unannehmbar halte.

[Beifall aus dem Publikum]

Elmar Hucko: Das letztere ist ja doch ein schwerer Vorwurf und der ist auch nicht berechtigt. Das muß ich wirklich sagen.
Denn was haben wir denn? Wir haben im Augenblick einen Zustand der für sie nicht gut ist. Wir haben eine Anlage wo Uraltgeräte drinstehen die es in zwei, drei Jahren überhaupt nicht mehr geben wird und die neuen Geräte die stehen nirgendwo. Wenn der Gesetzgeber ihre Schutzfunktion übernehmen würde, dann sind sie, zunächst wären sie ausgeliefert dem Gesetzgeber das er überhaupt etwas tut. Er hat bei der alten Anlage zwanzig Jahre gar nichts getan.
Wir als Justizminister haben gelegentlich gesagt, da müßte was mehr her, aber es war im politischen Raum nicht machbar. Deshalb ist auch nie etwas geschehen und es hat auch keiner im Bundestag die Initiative ergriffen. Also ein Gesetz das da steht und wo demnächst nur noch Trabis drin erwähnt werden. Das bringt ihnen nichts. Wir müssen auch die neue S-Klasse erfassen.
Und der Vorwurf, Herr Sprang, der zweite Korb brächte überhaupt nichts und das da demnächst viel Geld käme das läge nicht am zweiten Korb, da bin ich auch anderer Meinung. Sie wissen ganz genau: Seit Jahren streiten wir nicht nur darum wieviel bezahlt werden soll, oder das überhaupt etwas bezahlt werden soll. Die BITKOM-Leute haben mir immer gesagt: Diese neuen Geräte, die sind, jetzt steht im Gesetz die müssen bestimmt sein um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu kopieren. Die BITKOM-Leute und Hewlett-Packard haben uns gesagt: Ein PC ist ja überhaupt nicht dazu bestimmt, also fällt der gar nicht drunter. Dann brauchen wir über die Höhe gar nicht mehr zu sprechen. Die Streite gingen immer darum ob er überhaupt dafür bestimmt ist und genauso mit dem Drucker. Und da mußte erst geklagt werden, ob er überhaupt bestimmt ist zum kopieren. Jetzt werden wir ein Gesetz machen wo drin steht: Sie müssen wenigstens faktisch nennenswert zum kopieren benützt werden und das ist viel einfacher zu eruieren als was sich der Produzent dabei gedacht hat. Bestimmung ist etwas subjektives von wem auch immer. Vom Produzenten wahrscheinlich. Also das ist der eine Punkt und dann werden die Geräte dann relativ schnell da drunter fallen, der PC wird da drunter fallen. Dann haben wir diese Fünf-Prozent-Problematik. Die ist zwar später auf Druck der Industrie da reingekommen, aber schauen wir doch mal in der Praxis wie das laufen wird. Der PC judiziert worden mit 12,- EURO. Das ist doch schon jetzt de facto und da ist die Urheber- und Verwertungsgesellschaftsseite glücklich über dieses Urteil. Das finden sie auch gut, obwohl sie vorher 30,- EURO verlangt hatten. 12 ,- EURO soll bezahlt werden und das ist doch schon weit unter fünf Prozent des Durchschnittspreises für einen PC oder einen Laptop. Und damit haben sie doch im Grunde faktisch jetzt schon die Situation das unter fünf Prozent sie sind. Es wird sich also faktisch nicht viel ändern durch diese Begrenzung. Nur wird es die Unternehmer beruhigen das sie im Wettbewerb nicht Schaden leiden im Verhältnis zu den Außengrenzen wo es leider in den meisten Nachbarstaaten solch eine Abgabe überhaupt nicht gibt.

Und noch etwas: Man muß das Ganze in einem rechtspolitischen europäischen Zusammenhang sehen. Wir sind weitgehend eine Oase. Und wir haben in Europa Politiker, vor allen Dingen in der Kommission, denen das ganze System nicht so fürchterlich gefällt. Deutschland macht hier Sonderwege. Die sehen das vielmehr unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts in der angloamerikanischen Tradition . Denen wäre es lieber, Vielen, das wir einfach ein Verbotsrecht hätten, was ihnen gar nichts bringt und diese Abgabesituation nicht da ist, weil sie irgendwie den Wettbewerb verzerrt. Die denken immer vom Wettbewerb her. Das ist bei der Buchpreisbindung so. Das ist auch hier wieder so. Wenn wir das System nicht so gestalten, dass es durchrutscht in Europa, dann wird es von Europa her starke Kräfte geben das ganze System zu kippen und dann Gnade uns Gott was da raus kommt.

Deshalb meine ich, fahren wir gut wenn wir das so machen, auch im gesamten Kontext, im europäischen Kontext und das wird also ihnen nicht Schaden. Sondern ich meine nochmals: Ich sehe das positiver. Und die fünf Prozentgrenze, es sei denn sie wird im Bundestag noch mal gekippt, was möglich ist, aber ich glaube es nicht, weil die Ökonomie hier auch eine große Rolle spielt für die Wirtschaft. Sie wird nach den bisherigen Entscheidungen, die sie akzeptiert haben ja, wahrscheinlich nie überschritten werden. Auch die Verhandlungen die wir in Mediationen hatten, die haben dazu geführt, dass wir Beträge hatten mit denen wir unter diesen Grenzen gewesen wären. Und noch etwas, dass sie machtlos seien: Es ist ja nicht so, dass ihnen das hingedrückt wird und jetzt macht doch mal und dann wird BITKOM gewinnen, oder wer auch immer. Es wird ja die Mediation angeboten, aber da drüber ist ja eine gerichtliche Kontrolle, wenn sie da nicht zurecht kommen. Und meine Erfahrung, ich hab ja so eine Mediation schon mal gemacht vor drei Jahren, die war ja schon unterschriftsreif. Die Urheber waren zufrieden. Da haben die Amerikaner das gestoppt, die Hewlett-Packard-Mütter haben gesagt, das ganze deutsche System ist völliger Mist, das macht ihr nicht. Deshalb durften die nicht unterschreiben obwohl sie gern unterschrieben hätten. Da waren wir einig geworden. Es ist also nicht so, dass bei solchen Mediationen nichts herauskommt. Wir müssen nur aufpassen, dass wir das deutsche Recht gegen das amerikanische Machtstreben hier durchsetzen. Dann geht es. Und dafür ist als letzter Anker die deutsche Justiz da, mit der sie ja bis jetzt auch nicht schlecht gefahren sind.

Wilfried F. Schoeller: Danke. Jetzt hat sich Herr Malchow gemeldet. Ich möchte aber fragen ob es hier Fragen, Meinungen, Stellungnahmen gibt.
Ja, da hinten erst mal! Herr Malchow, wenn Sie noch ein bisschen warten ...

Helge Malchow: Ja. Ja.

Maria Sommer, Bühnenverlegerin. Ich möchte zunächst sagen, dass Herrn Hucko´s Ausführungen und Herrn Hucko´s Arbeit mich doch sehr beeindruckt haben. Der hat´s nicht leicht!
Und ...

Wilfried F. Schoeller: Den Eindruck teilen wir alle.

Maria Sommer: Und aus jahrelanger Beobachtung seines Tuns weiß ich, wie sein Herz für die Urheber schlägt. Dies möchte ich vorausgesagt haben bevor ich sage: Es ist eine Katastrophe, dieses neue Gesetz, dieser Korb Zwei.
Und mit all den Ausführungen die er jetzt darüber gemacht hat, wie schön das doch mit diesen fünf Prozent wäre. Es stimmt ja doch Vorne und Hinten nicht und es wird bei dem Preiskampf, der zwischen den Anbietern doch täglich stattfindet, wir haben täglich in den Zeitungen riesengroße Anzeigen darüber wie der eine Markt den anderen unterbietet. Es wird eine Katastrophe sein und es wird Jahre dauern bis etwaige Erhebungen gemacht werden, so wie sie das Ministerium vorschlägt. Das dauert, solche forsa oder Infratest oder wie immer Umfragen, dauern Jahre und es dauert Jahre bis vom Gericht, bis von den Gerichten bis zur letzten Instanz hinauf entschieden werden wird, wie die Rechtslage eigentlich ist. Natürlich sind wir froh über die 12,- EURO die jetzt für ein Gerät gezahlt werden soll, aber die Industrie hat ja da auch schon wieder Berufung eingelegt. Also auch das dauert wieder Jahre. Wenn ich zurückdenke, wie es überhaupt bei der Einführung, zum Beispiel des Fotokopierens an Schulen war. Das war ein Prozeß der elf Jahre lang gedauert hat bis also dann schließlich entschieden war, dass für Fotokopieren in Schulen überhaupt bezahlt werden durfte. Damals hat der Börsenverein einen heroischen Kampf geführt zusammen mit der VG-Wort.

Das ist das eine was ich zur Situation insgesamt zu sagen habe. Ein kleine Bemerkung noch: Ich war sehr froh darüber, dass Herr Kersten sich so wie ich es auch tue, gegen diesen Passus über die unbekannten Rechte wehrt. Ich bin da mit Herrn Sprang seit Jahren im Klinsch. Wir sind da völlig anderer Meinung. Auch das ist eine absolute Verschlechterung der Lage der Urheber. Ich kann es aus meiner eigenen beruflichen Tätigkeit sagen. Wir vertreten eine ganze Reihe von Rechten von Autoren die in den Jahren vor dem Krieg Filmabschlüsse gemacht haben. Die sind in vielen Fällen zeitlich begrenzt gewesen. In anderen Fällen sind sie outright gekauft worden und ich erwähne immer wieder als ein besonders schönes Beispiel die Feuerzangenbowle des damaligen jungen Anwalts Spoerl in Düsseldorf der einen Roman geschrieben hatte und sich offensichtlich im Scheidungs- und Mietrecht gut auskannte, nicht aber im Urheberrecht. Er hat dann seine Rechte für 5.000,- Reichsmark verkauft. Die Feuerzangenbowle ist, ich glaube viermal Verfilmt worden. Sie ist rauf und runter durch alle Medien gegangen, Hunderte von Malen im Fernsehen gezeigt worden, Legionen von Film, so genannten Filmschaffenden haben daran verdient. Nicht nur Produzenten und Regisseure und Schauspieler und Cutter und Kameramänner sondern auch die Kopieranstalten und ich weiß nicht was alles durch Jahre hindurch immer wieder gegangen und bis heute. Wenn nicht hier in diesem Fall noch wir unter dem noch bestehenden Gesetz agieren könnten, dass eben unbekannte Nutzungsarten nicht von den früheren Verträgen erfaßt wurden, könnten wir heute der Witwe, der Tochter gar nichts mehr beschaffen. Aber wir haben es hier in diesem Fall und so wie bei vielen anderen Emigrantenautoren doch immer wieder dadurch erreicht, dass es damals bei Vertragsabschluß eben noch keine Videorechte gab, dass es noch keine sonstigen Weitergabe- und Vervielfältigungsrechte gab, haben wir dann eben doch immer noch mal wieder ein Zubrot oder ein gewisses Honorar erreichen können das dem Leben geholfen hat. Und wenn jetzt diese Rechte gleich von Anfang an mitgegeben werden, natürlich ist es also für einen Verleger leichter wenn er darüber befinden kann, natürlich ist es für den Filmproduzenten leichter wenn er damit arbeiten kann auf Teufel komm raus. Aber der Autor selbst weiß ja nicht was mit seinen Dingen geschieht und es ist also in den seltensten Fällen zu erwarten, dass ein Autor innerhalb der Frist die möglich ist, sein Recht da zurückruft.

Also ich bin absolut gegen diese Neuregelung mit den unbekannten Nutzungsrechten und wollte dies hier noch mal Betonen.

[Applaus aus dem Publikum]

Wilfried F. Schoeller: Vielen Dank Frau Sommer.
Das letzte Wort hat heute Morgen Helge Malchow.

Helge Malchow: Ja. Vielleicht noch .. Ich möchte gern noch mal zurück kommen auf die Ausführungen von Herrn Hucko, die ich mit großer Sympathie verfolgt habe, weil er ja sehr bildreich dargestellt hat, auf was für komplizierten und hintergründigen Wegen Sie versuchen für die Interessen der Urheber jetzt über die Beratung und unter Umständen auch noch Verbesserungen zu erreichen und dafür haben Sie natürlich unser aller Sympathie.

Nur muß ich sagen ein entschiedener Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, politischen Meinungsbildung, kann das nicht sein. Also wenn relevante Informationen zur Verbesserung der Situation der Urheber nicht öffentlich diskutiert sondern, wie soll man sagen, halboffiziell und in eher am Rande liegenden Gremien später noch eingespeist werden sollen um die mächtigen Gegenkräfte die es gibt nicht zu frühzeitig nervös zu machen, dann ist das strategisch sicher richtig gedacht. Ich glaube aber das es nicht nachhaltig dazu beiträgt das in diesen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen politische Meinungsbildungsprozesses voran gebracht werden. Ich erwähne das nur deswegen, weil ich in letzter Zeit häufiger zu tun habe in meiner Arbeit mit mich sehr irritierenden und erschreckenden Phänomenen die im illegalen Bereich liegen und zwar über das Ausland. Also das passiert alle paar Tage das mich ein Autor anruft und sagt: Achtung! Achtung! Mein Buch .. Gerade das letzte Beispiel war „Der Schwarm“ von Frank Schätzing, dies sagt Ihnen sicher was. Das ist ein tausendseitiger Thriller, steht vom ersten bis zum letzten Wort im Netz unter folgender Internetadresse. Da ruf ich den Anwalt des Verlages an der sich da spezialisiert hat auf die entsprechenden Recherchen, gebe ihm die Internetadresse durch und fünf Minuten später ruft der zurück und sagt: Ham ´se Pech gehabt. Können sie gar nichts machen. Das Ding steht nämlich in Rußland. Jetzt können Sie natürlich zum Staatsanwalt gehen. Der Staatsanwalt kann dann versuchen über welche internationalen Diensthilfe auch immer, möglicherweise an einen russischen Staatsanwalt zu gehen. Mit anderen Worten, dieser Staatsanwalt, wenn man denn da einen findet, der müßte dann die entsprechenden Institutionen in Rußland mobil machen für den kleinen Kiepenheuer & Witsch Verlag in Köln dessen Autor da Anspruch auf Copyright anmeldet.
Ich will damit nur sagen, wir haben es ja hier, bei dem Netz, mit einem internationalen, einer vollständigen internationalisierten Technologie zu tun, die im Prinzip auch eine entsprechende internationale Rechtsprechung brauchte um überhaupt eine Sicherheit für die Autoren auf diesem Gebiet noch zu erreichen. Und mein Eindruck ist, aber da können sie mich vielleicht widerlegen, mein Eindruck ist, wenn ich da nichts überlesen habe oder übersehen habe in den Medien, dass die letzte Bundesregierung aber auch die augenblickliche Bundesregierung, sagen wir mal zumindest nicht so laut und so nachhaltig in internationalen Gremien sich für eine solche internationale Rechtsprechung einsetzt, dass man davon nachhaltig in der Öffentlichkeit etwas bemerken würde.
[Applaus aus dem Publikum]
Also, den Eindruck habe ich zumindest und wenn ich dann bei diesem Thema vielleicht auch höre, dass man vielleicht doch also Akten bereit hält mit denen man in einer günstigen Situation bei einem internationalen Gremium vielleicht mit irgendeiner Formulierung durchkommen könnte, ich glaube das wäre nicht der richtige Weg, sondern ich glaube da muß man wirklich auf internationaler Ebene und entsprechenden internationalen Gremien also einen politischen Druck erzeugen. Ich weiß, wir haben keine Weltinnenpolitik. Das ist möglicherweise in vielen Bereich ein zu bemängelnder Zustand. Aber wir müssen da weiter kommen weil natürlich das nationale Recht, über das wir hier heute diskutieren, an seine nationalen Grenzen stößt und wir haben es hier mit Strukturen zu tun, die weit darüber und auch weit über Europa hinaus gehen. Das ist das Entscheidende.

Elmar Hucko: Da sprechen Sie etwas an das ist viel, viel schwerer als in Deutschland wo es schon schwierig ist. Im deutschen Bundestag ist es nicht so ganz einfach und in den Ländern auch nicht. Aber das Forum für diesen Bereich, internationalen, wäre die WIPO in Genf, also die hier diese internationalen Dinge macht. Aber wenn sie da mal, ich bin da lange Zeit als deutscher Vertreter gewesen, wenn sie die WIPO erst mal sehen. Das sind etwa 180 oder ähnlich Staaten, also alle Staaten etwa der UNO und der Präsident ist ein Sudanese und die meisten dieser Staaten, die große Mehrheit dort haben weniger das Interesse, dass sie das Urheberrecht von Industrie- und westlichen Staaten schützen, sondern mehr das Interesse, dass sie nicht behelligt werden, weil daran nicht gleich verdienen an den Raubkopien und all dem und dem Nachbau von VW-Ersatzteilen oder ähnlichem und die haben mehr Interesse an Entwicklungshilfe. Wir zahlen in die WIPO und die machen Entwicklungshilfe und haben vor allen Dingen 80 Prozent der Posten dort wo sie gut verdienen und wenig machen. Ich mein das kann man schwer publizieren aber das ist ein Verein, da geht es noch viel schwerer, da ist also, da ist fast ... wenig ... also jedenfalls ist dieses so langsam und so schwierig und da wird natürlich auch im Copyright was gemacht, aber da sind wir ja schon froh wenn es überhaupt das Schutzrecht auf dem Papier gibt, das durchzusetzen ist also ein Anliegen, das werden wahrscheinlich meine Enkel durchsetzen.

Wilfried F. Schoeller: Ja, meine Damen und Herren, sie haben sicher wie ich den Eindruck das die Welt komplizierter wird wenn sie in den Paragraphen verankert ist. Auf der anderen Seite denke ich mir, dass wir vielleicht doch einen kleinen Eindruck gewonnen haben.
Wir haben zuwenig geredet über Google. Das ist das nächste Projekt und da sind wir sehr neugierig was da von staatlicher Seite aus geschehen wird. Es gibt ja schließlich Niederlassungen in Deutschland von Google, die also sozusagen behelligt werden könnten, wenn, was zu vermuten ist, dieser Weltkonzern tatsächlich unser Urheberrecht planvoll und ohne sich entscheidend zurückzunehmen, brechen wird. Und da ist dann der Staat nun wirklich aufgerufen für uns etwas zu tun, denn wir werden es alleine nicht machen können.

Das bleibt als Punkt und es wäre schön wenn es auch ein bißchen in ihrem Gedächtnis bleibt. Es ist nämlich wirklich der nächste große Konflikt der da auf uns zukommt und der nicht bereinigt und nicht behelligt wird durch die Idee, dass auch die Europäer eine digitale Bibliothek machen könnten. Das Projekt das gerade der Direktor der französischen Nationalbibliothek vorgestellt hat hier und das auch demnächst wie ich höre also auch auf Regierungsebene verhandelt werden soll.

Also das ist unser großer Wunsch das wir hier da nicht alleine bleiben und es ist auch die Nagelprobe wie sehr der Staat unsere Möglichkeiten wahrnimmt und unsere Rechte schützt.

Wir sind am Ende des Vormittags. Heute Nachmittag um zwei geht es dann weiter mit ganz anderen Sachen.

Ich danke ihnen allen.

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