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P.E.N.-Vorkongress
2006:
Abschrift der offenen
Diskussion Wilfried F. Schoeller: Vielen Dank Herr Hucko. Nun, zum Gesetzgebungsverfahren selber noch ein Wort bevor Sie selber das Wort haben, von Joachim Kersten. Joachim Kersten: Bevor wir ins Detail gehen möchte ich doch noch Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Herr Dr. Hucko wirklich in sympathischer Offenheit uns hier sozusagen unter uns hier Pastorentöchtern ein Beispiel gegeben hat wie das Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland läuft. Nämlich durch Osmose, das ist Druckausgleich und wer am meisten schreit kriegt am meisten gehört mit welchen Argumenten auch immer. Die Kulturpolitiker mit der Nutzung, der jetzt freien Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, über etwas anderes Reden wir ja gar nicht, auf den Schulcomputern haben will. Keiner der Kulturpolitiker kommt auf die Idee auch den Computer umsonst haben zu wollen. Dafür wird bezahlt, für die Inhalte nicht. Das ist grotesk, dass heißt dies sind Argumente die man in einer Urheberrechtsdiskussion relativ leicht widerlegen kann, aber trotzdem – Druckausgleich – Osmose – mit dem Scheiß werden die Leute auch noch Gehört. Das gleiche gilt für die Archivbestände. Wir reden hier über Urheberrecht. Es gibt keine Archivbestände, die urheberrechtlich geschützt sind. Eine Urkunde vom Karl dem Fünften die können sie heute schon digitalisieren, rauf wie runter, wenn sie ihnen gehört was sie wollen. Das hat mit Urheberrecht überhaupt nichts zu tun. Das heißt, dieser Vorbehalt der zählt überhaupt nicht. Ins Gesetz muß rein, selbstverständlich muß da rein, dass eine Bibliothek nur eigene gekaufte Bücher, urheberrechtlich geschützte Bücher auf die Bibliotheksdinger laden darf und ich halte das nach wie vor für eine Katastrophe, weil wie gesagt, es wird dazu führen das die Bücher nicht mehr gekauft werden sondern die Bibliothek kauft ein Exemplar. Es geht nur darum bei leeren Kassen, wo keine Bibliotheksetats mehr da sind das auf Kosten der Urheber, sich von den Urhebern im Grunde genommen schenken zu lassen. Das ist nicht eine Erweiterung der Wissensgesellschaft. Das ist eine Enteignung! [Beifall aus dem Publikum] Wilfried F. Schoeller: Ja! Kolleginnen und Kollegen:
Sie haben das Wort. Es gibt hier auch ein Mikrofon um sich verständlich
zu machen. Alban Nikolai Herbst: Ich hab noch eine Frage für ganz andere Formen
von Publikationen, nämlich für Publikationen die rein im Netz
auftauchen. Also, es ist ja relativ leicht zu lösen, dass Bibliotheken
auf ihre Terminals und auch in welchen Stückzahlen, es ist einfach
normierend zu lösen, nur aus den eigenen Beständen einstellen
können. Christian Sprang: Ja Herr Herbst, das wäre eigentlich etwas für
Herrn Hucko, aber ich übernehme jetzt mal. Alban Nikolai Herbst: Es geht nicht dabei darum das man es frei verfügbar ins Netz stellt. Sondern es gibt ja mittlerweile längst Möglichkeiten, dass etwa über Pay-Pal oder ähnliche Institutionen abrechenbar zu machen und auch die Downloads abrufbarer zu machen gegen eine entsprechende Zahlung. Was ist dann mit diesen Dingen? Das werden in zwanzig Jahren die Hauptprobleme sein mit denen man im Urheberrecht zu tun hat. Christian Sprang: Dann ist die Frage, was für Rechte bei dieser Übertragung per Download an den Nutzer übergehen. Wenn beispielsweise eine Bibliothek über Pay-Pal einen Text von Ihnen herunterlädt, dann muß in dem Moment lizenzvertraglich geregelt sein, ob das so zu sagen nur auf dem Computer verbleibt, auf dem das direkt heruntergeladen worden ist oder ob es auch an sämtliche Terminals, oder was auch immer, ins ganz Netzwerk der Bibliothek eingespeist werden kann und wenn das Zweite von beiden Parteien gewollt ist, ob dann die Gebühr so zu sagen erhöht wird oder ob es bei der selben Gebühr bleibt. Das wird dann eine Frage einer lizenzvertraglichen Gestaltung sein. Aber ich möchte, wo wir jetzt schon wieder bei diesem Punkt mit den Terminals in Bibliotheken sind, noch einen Aspekt hinzufügen: Es ist ja nicht nur dieses mit dem Bestand, was an dieser Regelung bedenklich ist, sondern man geht ja hin und sagt: Die Exemplare die Verlage und andere Verwerter auf Grund einer gesetzlichen Pflicht kostenlos abzuliefern haben, damit die Deutsche Bibliothek und die jeweiligen Bibliotheken des Landes ihrer Sammel-, Aufbau-, Archivierungs- und Dokumentationspflicht nachkommen, also Exemplare die abzuliefern sind wo er auch keine Entschädigung kriegt der Verlag, auch diese sollen für den 52 b dann geöffnet werden. Also auch eine Geldbeschaffung, so zu sagen eine Ersparnis, das ist unglaublich gerade zu ist . Wilfried F. Schoeller: Man tritt nicht nur die Pflichtexemplare ab, sondern auch dieses spezielle ... Christian Sprang: Also jedenfalls, wenn wir das nicht noch verhindern. Aber Herr Hucko gibt einem immer noch Hoffnung. Ich muß immer sagen: Herr Hucko ist ja einzigartig charmant. Das macht es dann auch immer wieder zum Vergnügen im Urheberecht tätig zu sein bei all dem Ärger den man hat, weil man viele Interessen nicht durchsetzen kann. Trotzdem, Herr Hucko, erlauben Sie mir doch noch zu zwei, drei anderen Dingen Stellung zu nehmen. Sie sagen, dass jetzt ja diese vielen Millionen fliesen und das es der VG-Wort und allen viel besser gehen wird. Aber die fliesen nicht wegen Ihrer fünf Prozent Kappungsgrenze und machen wir uns nichts vor, würde die nicht kommen, dann würde noch viel, viel mehr Millionen fliesen. Also da dürfen Sie nicht etwas Verwischen, dass in der Pipeline seit vielen Jahren solche Tarifauseinandersetzungen sich befinden und wir tatsächlich irgendwann können sich die Geräteindustrie dann, nachdem sich so jahrelang hingezogen hat auch nicht mehr hinziehen dann gibt es noch das BGH und dann muß dieses Geld gezahlt werden, was die auch schon zurück gelegt haben. Aber das hat nichts mit der Neuregelung zu tun. Das ist eine völlige Verwischung und ... [Beifall aus dem Publikum] ... und dann möchte ich auch noch mal auf einen Aspekt besonders aufmerksam machen gerade was Texte betrifft. Also ich ergreif jetzt doch mal die Partei der Textautoren und der Verlage: Diese ganzen Geschäftsmodelle mit Digital Drivesmanagement von denen Sie sprachen und mit denen auch die Musikindustrie und Filmindustrie experimentieren und übrigens auch nicht nur erfreuliche Erfahrungen machen. Was jetzt eine Textübermittlung betrifft muß man eindeutig sagen: Kein Digital Drivesmanagement kann einen Text schützen. Denn selbst wenn ich als Verleger Ihnen als Nutzer einen Text geschützt übertrage, so dass Sie dafür zahlen müssen und den nicht einfach so mal eben einfach frei runterladen können, trotzdem können Sie dann das was Sie bekommen Ausdrucken und wieder digitalisieren und in dieser digitalisierten Form wieder in Umlauf bringen. So, dass es bei Texten einfach, weil die Natur aus immer irgendwie mal ausgedruckt werden müssen, wir haben ja noch nicht das geschlossene System was denkbar wäre wenn das E-Book wirklich mal eine Bedeutung hätte. Was wir jetzt im rein digitalen Bereich haben, zum Beispiel im Tonträgermarkt oder im Filmmarkt, wo es dies auch geben mag, wir haben im Textbereich immer dieses Gap, wo ein Text notgedrungen ausgedruckt werden muß und damit wieder dieser unglaublich leichten Vervielfältigung zugänglich ist. Sie treffen den Textbereich besonders stark mit diesen Einschnitten. Wilfried F. Schoeller: Herr Hucko, bevor Sie das
Wort haben möchte
ich doch noch mal einen prinzipiellen Gesichtspunkt einführen. [Beifall aus dem Publikum] Es sind nur noch so zu sagen Minimalregelungen da. Bisher war es vom Gesetz vorgeschrieben was hier so zu sagen abzugeben ist wenn man ein Gerät kauft. Also die Gerätehersteller waren gezwungen eine bestimmte Summe abzugeben. Die ging an die Verwertungsgesellschaften, wurde damit an uns an die Verlage ausgeschüttet. Nun soll das nach dem freien Spiel der Kräfte geschehen und wenn sie alle unsere Kräfte zusammen nehmen, also die Verwertungsgesellschaften, den VS, den Börsenverein, alle ziehen sie ja am gleichen Strang und uns kleine Organisation, den P.E.N., dann haben sie sozusagen eine lächerliche Organisation, die großen Konzernen, um nicht zu sagen Weltkonzernen, wenn man das Wort Kugel da hier noch in den Mund nimmt. Wir sind nicht tariffähig. Wir sind nicht verhandlungsfähig. Da ist einfach: Verhandlungen sind eine Machtfrage und wenn der Staat diesen Punkt nicht regelt, so zu sagen, in welcher Form das jetzt zu Entscheiden ist, dann sind wir von vorneherein die Verlierer. Das ist für mich der aller entscheidende Punkt. Man kann über jedes Detail reden, über jeden einzelnen Punkt reden. Das ist klar: Ein bisschen Mehr oder ein bisschen Weniger. Die Einschätzungen schwanken und man kann auch noch einiges korrigieren. Aber dieser prinzipielle Einwand, dass sie auf der einen Seite die fünf Prozent den Geräteherstellern sozusagen schon mal schenken, ja sozusagen auf fünf Prozent begrenzen. Da greifen sie ein. Und auf der anderen Seite machen sie uns vogelfrei und das ist es, was ich also für unannehmbar halte. [Beifall aus dem Publikum] Elmar Hucko: Das letztere ist ja doch ein schwerer
Vorwurf und der ist auch nicht berechtigt. Das muß ich wirklich
sagen. Und noch etwas: Man muß das Ganze in einem rechtspolitischen europäischen Zusammenhang sehen. Wir sind weitgehend eine Oase. Und wir haben in Europa Politiker, vor allen Dingen in der Kommission, denen das ganze System nicht so fürchterlich gefällt. Deutschland macht hier Sonderwege. Die sehen das vielmehr unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts in der angloamerikanischen Tradition . Denen wäre es lieber, Vielen, das wir einfach ein Verbotsrecht hätten, was ihnen gar nichts bringt und diese Abgabesituation nicht da ist, weil sie irgendwie den Wettbewerb verzerrt. Die denken immer vom Wettbewerb her. Das ist bei der Buchpreisbindung so. Das ist auch hier wieder so. Wenn wir das System nicht so gestalten, dass es durchrutscht in Europa, dann wird es von Europa her starke Kräfte geben das ganze System zu kippen und dann Gnade uns Gott was da raus kommt. Deshalb meine ich, fahren wir gut wenn wir das so machen, auch im gesamten Kontext, im europäischen Kontext und das wird also ihnen nicht Schaden. Sondern ich meine nochmals: Ich sehe das positiver. Und die fünf Prozentgrenze, es sei denn sie wird im Bundestag noch mal gekippt, was möglich ist, aber ich glaube es nicht, weil die Ökonomie hier auch eine große Rolle spielt für die Wirtschaft. Sie wird nach den bisherigen Entscheidungen, die sie akzeptiert haben ja, wahrscheinlich nie überschritten werden. Auch die Verhandlungen die wir in Mediationen hatten, die haben dazu geführt, dass wir Beträge hatten mit denen wir unter diesen Grenzen gewesen wären. Und noch etwas, dass sie machtlos seien: Es ist ja nicht so, dass ihnen das hingedrückt wird und jetzt macht doch mal und dann wird BITKOM gewinnen, oder wer auch immer. Es wird ja die Mediation angeboten, aber da drüber ist ja eine gerichtliche Kontrolle, wenn sie da nicht zurecht kommen. Und meine Erfahrung, ich hab ja so eine Mediation schon mal gemacht vor drei Jahren, die war ja schon unterschriftsreif. Die Urheber waren zufrieden. Da haben die Amerikaner das gestoppt, die Hewlett-Packard-Mütter haben gesagt, das ganze deutsche System ist völliger Mist, das macht ihr nicht. Deshalb durften die nicht unterschreiben obwohl sie gern unterschrieben hätten. Da waren wir einig geworden. Es ist also nicht so, dass bei solchen Mediationen nichts herauskommt. Wir müssen nur aufpassen, dass wir das deutsche Recht gegen das amerikanische Machtstreben hier durchsetzen. Dann geht es. Und dafür ist als letzter Anker die deutsche Justiz da, mit der sie ja bis jetzt auch nicht schlecht gefahren sind. Wilfried F. Schoeller: Danke. Jetzt hat sich Herr
Malchow gemeldet. Ich möchte aber fragen ob es hier Fragen, Meinungen,
Stellungnahmen gibt. Helge Malchow: Ja. Ja. Maria Sommer, Bühnenverlegerin. Ich möchte zunächst sagen,
dass Herrn Hucko´s Ausführungen und Herrn Hucko´s Arbeit
mich doch sehr beeindruckt haben. Der hat´s nicht leicht! Wilfried F. Schoeller: Den Eindruck teilen wir alle. Maria Sommer: Und aus jahrelanger Beobachtung seines
Tuns weiß ich,
wie sein Herz für die Urheber schlägt. Dies möchte ich
vorausgesagt haben bevor ich sage: Es ist eine Katastrophe, dieses
neue Gesetz, dieser Korb Zwei. Das ist das eine was ich zur Situation insgesamt zu sagen habe. Ein kleine Bemerkung noch: Ich war sehr froh darüber, dass Herr Kersten sich so wie ich es auch tue, gegen diesen Passus über die unbekannten Rechte wehrt. Ich bin da mit Herrn Sprang seit Jahren im Klinsch. Wir sind da völlig anderer Meinung. Auch das ist eine absolute Verschlechterung der Lage der Urheber. Ich kann es aus meiner eigenen beruflichen Tätigkeit sagen. Wir vertreten eine ganze Reihe von Rechten von Autoren die in den Jahren vor dem Krieg Filmabschlüsse gemacht haben. Die sind in vielen Fällen zeitlich begrenzt gewesen. In anderen Fällen sind sie outright gekauft worden und ich erwähne immer wieder als ein besonders schönes Beispiel die Feuerzangenbowle des damaligen jungen Anwalts Spoerl in Düsseldorf der einen Roman geschrieben hatte und sich offensichtlich im Scheidungs- und Mietrecht gut auskannte, nicht aber im Urheberrecht. Er hat dann seine Rechte für 5.000,- Reichsmark verkauft. Die Feuerzangenbowle ist, ich glaube viermal Verfilmt worden. Sie ist rauf und runter durch alle Medien gegangen, Hunderte von Malen im Fernsehen gezeigt worden, Legionen von Film, so genannten Filmschaffenden haben daran verdient. Nicht nur Produzenten und Regisseure und Schauspieler und Cutter und Kameramänner sondern auch die Kopieranstalten und ich weiß nicht was alles durch Jahre hindurch immer wieder gegangen und bis heute. Wenn nicht hier in diesem Fall noch wir unter dem noch bestehenden Gesetz agieren könnten, dass eben unbekannte Nutzungsarten nicht von den früheren Verträgen erfaßt wurden, könnten wir heute der Witwe, der Tochter gar nichts mehr beschaffen. Aber wir haben es hier in diesem Fall und so wie bei vielen anderen Emigrantenautoren doch immer wieder dadurch erreicht, dass es damals bei Vertragsabschluß eben noch keine Videorechte gab, dass es noch keine sonstigen Weitergabe- und Vervielfältigungsrechte gab, haben wir dann eben doch immer noch mal wieder ein Zubrot oder ein gewisses Honorar erreichen können das dem Leben geholfen hat. Und wenn jetzt diese Rechte gleich von Anfang an mitgegeben werden, natürlich ist es also für einen Verleger leichter wenn er darüber befinden kann, natürlich ist es für den Filmproduzenten leichter wenn er damit arbeiten kann auf Teufel komm raus. Aber der Autor selbst weiß ja nicht was mit seinen Dingen geschieht und es ist also in den seltensten Fällen zu erwarten, dass ein Autor innerhalb der Frist die möglich ist, sein Recht da zurückruft. Also ich bin absolut gegen diese Neuregelung mit den unbekannten Nutzungsrechten und wollte dies hier noch mal Betonen. [Applaus aus dem Publikum] Wilfried F. Schoeller: Vielen Dank Frau Sommer. Helge Malchow: Ja. Vielleicht noch .. Ich möchte gern noch mal zurück kommen auf die Ausführungen von Herrn Hucko, die ich mit großer Sympathie verfolgt habe, weil er ja sehr bildreich dargestellt hat, auf was für komplizierten und hintergründigen Wegen Sie versuchen für die Interessen der Urheber jetzt über die Beratung und unter Umständen auch noch Verbesserungen zu erreichen und dafür haben Sie natürlich unser aller Sympathie. Nur muß ich sagen ein entschiedener Beitrag zur öffentlichen
Meinungsbildung, politischen Meinungsbildung, kann das nicht sein. Also
wenn relevante Informationen zur Verbesserung der Situation der Urheber
nicht öffentlich diskutiert sondern, wie soll man sagen, halboffiziell
und in eher am Rande liegenden Gremien später noch eingespeist werden
sollen um die mächtigen Gegenkräfte die es gibt nicht zu frühzeitig
nervös zu machen, dann ist das strategisch sicher richtig gedacht.
Ich glaube aber das es nicht nachhaltig dazu beiträgt das in diesen
gesellschaftlichen Auseinandersetzungen politische Meinungsbildungsprozesses
voran gebracht werden. Ich erwähne das nur deswegen, weil ich in
letzter Zeit häufiger zu tun habe in meiner Arbeit mit mich sehr
irritierenden und erschreckenden Phänomenen die im illegalen Bereich
liegen und zwar über das Ausland. Also das passiert alle paar Tage
das mich ein Autor anruft und sagt: Achtung! Achtung! Mein Buch .. Gerade
das letzte Beispiel war „Der Schwarm“ von Frank Schätzing,
dies sagt Ihnen sicher was. Das ist ein tausendseitiger Thriller, steht
vom ersten bis zum letzten Wort im Netz unter folgender Internetadresse.
Da ruf ich den Anwalt des Verlages an der sich da spezialisiert hat auf
die entsprechenden Recherchen, gebe ihm die Internetadresse durch und
fünf Minuten später ruft der zurück und sagt: Ham ´se
Pech gehabt. Können sie gar nichts machen. Das Ding steht nämlich
in Rußland. Jetzt können Sie natürlich zum Staatsanwalt
gehen. Der Staatsanwalt kann dann versuchen über welche internationalen
Diensthilfe auch immer, möglicherweise an einen russischen Staatsanwalt
zu gehen. Mit anderen Worten, dieser Staatsanwalt, wenn man denn da einen
findet, der müßte dann die entsprechenden Institutionen in
Rußland mobil machen für den kleinen Kiepenheuer & Witsch
Verlag in Köln dessen Autor da Anspruch auf Copyright anmeldet. Elmar Hucko: Da sprechen Sie etwas an das ist viel, viel schwerer als in Deutschland wo es schon schwierig ist. Im deutschen Bundestag ist es nicht so ganz einfach und in den Ländern auch nicht. Aber das Forum für diesen Bereich, internationalen, wäre die WIPO in Genf, also die hier diese internationalen Dinge macht. Aber wenn sie da mal, ich bin da lange Zeit als deutscher Vertreter gewesen, wenn sie die WIPO erst mal sehen. Das sind etwa 180 oder ähnlich Staaten, also alle Staaten etwa der UNO und der Präsident ist ein Sudanese und die meisten dieser Staaten, die große Mehrheit dort haben weniger das Interesse, dass sie das Urheberrecht von Industrie- und westlichen Staaten schützen, sondern mehr das Interesse, dass sie nicht behelligt werden, weil daran nicht gleich verdienen an den Raubkopien und all dem und dem Nachbau von VW-Ersatzteilen oder ähnlichem und die haben mehr Interesse an Entwicklungshilfe. Wir zahlen in die WIPO und die machen Entwicklungshilfe und haben vor allen Dingen 80 Prozent der Posten dort wo sie gut verdienen und wenig machen. Ich mein das kann man schwer publizieren aber das ist ein Verein, da geht es noch viel schwerer, da ist also, da ist fast ... wenig ... also jedenfalls ist dieses so langsam und so schwierig und da wird natürlich auch im Copyright was gemacht, aber da sind wir ja schon froh wenn es überhaupt das Schutzrecht auf dem Papier gibt, das durchzusetzen ist also ein Anliegen, das werden wahrscheinlich meine Enkel durchsetzen. Wilfried F. Schoeller: Ja, meine Damen und Herren, sie haben sicher
wie ich den Eindruck das die Welt komplizierter wird wenn sie in den
Paragraphen verankert ist. Auf der anderen Seite denke ich mir, dass
wir vielleicht doch einen kleinen Eindruck gewonnen haben. Das bleibt als Punkt und es wäre schön wenn es auch ein bißchen in ihrem Gedächtnis bleibt. Es ist nämlich wirklich der nächste große Konflikt der da auf uns zukommt und der nicht bereinigt und nicht behelligt wird durch die Idee, dass auch die Europäer eine digitale Bibliothek machen könnten. Das Projekt das gerade der Direktor der französischen Nationalbibliothek vorgestellt hat hier und das auch demnächst wie ich höre also auch auf Regierungsebene verhandelt werden soll. Also das ist unser großer Wunsch das wir hier da nicht alleine bleiben und es ist auch die Nagelprobe wie sehr der Staat unsere Möglichkeiten wahrnimmt und unsere Rechte schützt. Wir sind am Ende des Vormittags. Heute Nachmittag um zwei geht es dann weiter mit ganz anderen Sachen. Ich danke ihnen allen. ___________________________________ Weitere Informationen hier im Archiv: :: Übersicht der Biographien der Beteiligten :: Zur Startseite dieser Dokumentation Veröffentlichung dieser Seite am 18. Mai 2006 |
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