|
|||||||||||
|
|
P.E.N.-Vorkongress
2006:
Moderation Wilfried
F. Schoeller Ja, vielen Dank, Herr Malchow, Sie haben einige Nebenkriegsschauplätze eröffnet und zum letzten Punkt will ich sagen, daß der PEN ein ausführliches Gutachten zu diesem Fall gemacht hat. Das läßt glaube ich an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es ist die große Frage, was nun mit dieser Verfassungsklage wird. Ich will das nur mal sagen, wir haben ja geschrieben mit der Vorstellung, Herbert Wiesner und ich, daß wir ein Gutachten schreiben. Ein Gutachten hat eine andere juristische Stellung als eine bloße Stellungnahme. Eine Stellungnahme kann man bemerken, und man kann sie aber auch unter den Tisch fallen lassen. Also, ein Gutachten ist zumindest ein Teil, ist sozusagen in ein Verfahren integriert und wenn man sich mal vorstellt, daß die verschiedenen Instanzen, die sich ja immer alle sehr schwer tun, das Wort Freiheit der Kunst mit Leben zu füllen, mit Inhalt und Vorstellung auszufüllen, daß die unteren Instanzen bis zum einschließlich des Bundesgerichtshofs eine solche Prüfung, was eigentlich das sein könnte, die Freiheit der Kunst in diesem besonderen Fall, gar nicht vorgenommen haben. Jetzt kommt noch, wird noch vom Bundesverfassungsgericht so ein kleines Mäntelchen draufgehängt. Man holt noch ein paar Stellungnahmen ein. Was mit denen geschieht, ist offen. Ich bin da äußerst skeptisch, obwohl ich mit Ihnen den Wunsch teile, daß es denn doch noch zu einer Revision kommt. Das nur als Nebenbemerkung. Ich begrüße recht herzlich Herrn Christian Sprang vom Börsenverein, er ist Justiziar des Börsenvereins und Sie werden noch mal die juristischen Positionen hier entgegensetzen, bevor wir dann eine allgemeine Diskussion machen. ___________________________________ Weitere Informationen hier im Archiv: ..
direkt zur Kurzvita von Wilfried F. Schoeller :: Übersicht der Biographien der Beteiligten :: Zur Startseite dieser Dokumentation Veröffentlichung dieser Seite am 18. Mai 2006 |
||||||||||